Markenrecht: Wie schützen Sie Ihre eingetragene Marke?

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Ein großer Schritt ist geschafft, das Markenamt hat Ihre Marke geprüft und eingetragen. Ihr individuelles Kennzeichen ist somit entweder im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder des europäischen Markenamtes (EUIPO) registriert. Eine eingetragene Marke verschafft Ihnen das Recht, gegen die unberechtigte Nutzung Ihres Markennamens vorzugehen. Allein Sie als Markeninhaber*in haben das Recht zu bestimmen, ob und wie Ihre Marke verwendet werden darf.

Ihre einzigartige Marke ist sehr wertvoll und sollte daher unbedingt geschützt werden.

Markenimage und Monopolstellung durch Markenüberwachung erhalten

Sie sollten genau im Blick haben, ob möglicherweise eine identische oder ähnliche Marke für identische bzw. ähnliche Produkte angemeldet wurde. Aber auch eine verwechslungsfähige Bezeichnung, die nicht eingetragen ist, kann Ihre Markenrechte verletzen. An dieser Stelle geht es immer um die Verwechslungsgefahr. Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn die angesprochenen Kund*innen aufgrund der Ähnlichkeit denken könnten, dass die Produkte oder Dienstleistungen von demselben Unternehmen oder von miteinander verbundenen Firmen stammen.

Eine derartige Verwechslungsgefahr ist geschäftsschädigend und muss daher dringend unterbunden werden.

Strategisches Vorgehen gegen Nachahmungen – Einlegung eines Widerspruchs

Durch eine regelmäßige Recherche in den Markenregistern und im Wettbewerbsumfeld können Sie mögliche Markenverletzungen aufdecken und sofort dagegen vorgehen. Ich empfehle Ihnen, dabei stets Rechtsbeistand aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zur Rate zu ziehen.

Sobald jemand eine verwechslungsfähige Marke angemeldet hat, kann gegen die Markeneintragung innerhalb von drei Monaten beim DPMA oder EUIPO Widerspruch eingelegt werden. Das jeweilige Amt überprüft dann, ob zwischen den Marken eine Verwechslungsgefahr besteht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist habe Sie die Möglichkeit ein Löschungsverfahren gegen die rechtsverletzende Marke einzuleiten.

Abmahnung und Forderung einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz

Darüber hinaus sollten Sie gegen eine rechtsverletzende Markenanmeldung oder –benutzung mithilfe einer anwaltlichen Abmahnung vorgehen. Mit einer markenrechtlichen Abmahnung wird der/die Verletzer*in auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr hingewiesen und dazu aufgefordert, die Benutzung unverzüglich zu unterlassen. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten und Erteilung von Auskunft zur Bemessung des Schadensersatzes.

Ist Ihnen eine mögliche Markenverletzung aufgefallen? Ich berate und unterstütze Sie sehr gerne bei der optimalen Durchsetzung Ihrer Markenrechte. Rufen Sie mich gerne an unter: 015678 127159 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: mail@ra-mecklenburg.de. Wenn wir die wichtigsten Punkte vorab telefonisch geklärt haben, lasse ich Ihnen anschließend einen individuellen Kostenvoranschlag zukommen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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