Masernschutzgesetz: Psychische Kontraindikation

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Seit Verabschiedung des Masernschutzgesetzes entbrennt häufiger Streit zwischen den Eltern und dem Gesundheitsamt, wenn ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt wird.

Zum Begriff der medizinischen Kontraindikation

Häufig ist den Beteiligten nicht klar, wie der Begriff der medizinischen Kontraindikation auszulegen ist.

Besonders schwierig wird es dann, wenn die Kontraindikation auf psychischen/ psychiatrischen Gründen beruht, bspw. bei bestimmten Formen der Phobie oder wahnhaften Störungen.

Solche Streitigkeiten im Rahmen des Masernschutzgesetzes sind nicht einfach zu lösen, da das Masernschutzgesetz den Begriff der medizinischen Kontraindikation zwar verwendet, aber nicht näher definiert. 

Daher wird man sich diesem Rechtsbegriff mit den üblichen Auslegungsmethoden nähern und dabei die Erkenntnisse aus der Medizinwissenschaft heranziehen müssen. 

Zu dieser Thematik gibt es überdies verhältnismäßig wenig aussagekräftige Rechtsprechung. 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof äußert sich zu Kontraindikationen

Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.09.2023, Az.: 20 CS 23.1432 bringt hier jedoch etwas Klarheit ins Dunkel:

Es handelt sich um ein Eilverfahren, das in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München für die antragstellenden Eltern verloren ging. Diese hatten sich gegen die Anordnung eines Zwangsgeldes in Bezug auf ihren schulpflichtigen Sohn gewehrt.

Die zweite Instanz, d.h. der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, sah dies jedoch anders und hat die Zwangsgeldandrohung für (voraussichtlich) rechtswidrig erklärt. 

Soweit so gut.

Medizinische Kontraindikation kann auf psychiatrischen Gründen basieren

Interessant sind die Ausführungen in der Beschlussbegründung. Die Antragsteller hatten eine medizinische Kontraindikation bei ihrem Sohn behauptet, hierfür jedoch kein ärztliches Zeugnis vorgelegt. 

Da kein ärztliches Zeugnis vorgelegt wurde, konnten die Antragsteller aus Sicht des Gerichts die Nachweispflicht nicht erfüllen. Die Antragsteller versuchten daher, die Kontraindikation ohne ärztliches Zeugnis im Gerichtsverfahren anderweitig glaubhaft zu machen. Dies hat - zumindest im Eilverfahren - nicht geklappt.

Wichtig ist aber, was das Gericht dann weiter ausführt:

 "Deshalb kommt es auf die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob eine medizinische Kontraindikation auch aus psychiatrischen Gründen denkbar ist, im vorliegenden Verfahren nicht an. Grundsätzlich ausgeschlossen dürfte eine medizinische Kontraindikation insbesondere bei einer wahnhaften Störung nicht sein."

Weite Auslegung der medizinischen Kontraindikation

Dies bedeutet im Klartext:

Kontraindikationen können auch auf psychiatrischen Gründen beruhen. Es ist jedoch zu empfehlen, eine solche Kontraindikation ärztlicherseits bestätigen zu lassen. Mit diesem Zeugnis kann grundsätzlich die Nachweispflicht gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung (KiTa, Schule etc.) oder dem Gesundheitsamt erfüllt werden. 

Nach den Erfahrungen des Rechtsanwalts Nebel, M.A., ist die Auseinandersetzung mit den Gesundheitsämtern häufig zäh und aufwendig, da diese den Begriff medizinische Kontraindikation sehr eng auslegen.

Hier ist eine gut aufgebaute Argumentation auf juristischer und medizinischer Ebene gefragt.

Robert Nebel, M.A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho



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