Mauterstattung an beauftragende Unternehmen - ein schlummerndes Risiko für Spediteure?

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Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.10.2020, wonach Transportunternehmen etwa 3-6 % zu viel an Deutscher Lkw-Maut gezahlt haben, weil Kosten der Verkehrspolizei unberechtigt in die Mauterstattung einberechnet wurden, ergeben sich für Transportunternehmen zum Teil enormen Rückforderungen gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr. Was für die Speditionen zunächst,  gerade in Corona-Zeiten,  positiv klingt,  kann sich unter Umständen leicht als Nullsummenspiel herausstellen, wenn die jeweiligen Auftraggeber der Speditionen  von diesen den gleichen Mautsatz zurückverlangen. 

Ob dies möglich ist hängt, wie so oft, vom Einzelfall ab.  Das kommt insbesondere darauf an, wie Speditionen ihren Auftraggebern die Maut in Rechnung stellten.  Ebenso kommt es darauf an, für welche Zeiträume diese Rückforderungen erfolgen.  Speditionen sind gut beraten, wenn sie ihren Auftraggebern nicht allzu schnell und auch nicht pauschal zusagen für die Rückerstattung in Rechnung gestellter deutscher LKW-Maut machen.

 Während sich die Erstattung der Maut im Verhältnis des BAG zu den Speditionen nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen richtet,  ist die Frage der Erstattungspflicht des Spediteurs gegenüber seinem Kunden für in Rechnung gestellte Maut eine privatrechtliche Angelegenheit.  hier gelten andere rechtliche Maßstäbe, insbesondere andere Verjährungsfristen, die zugunsten der Speditionen den Zeitraum einer möglichen Rückerstattung stark eingrenzen können.

Falls  Unternehmen Ansprüche gegenüber Speditionen schriftlich oder in Textform geltend machen sollten Speditionen solche Ansprüche zunächst abweisen, weil ein solches Schreiben unter Umständen als Haftbarhaltung  im transportrechtlichen Sinne anzusehen ist, dass ausnahmsweise die Verjährung unterbricht. Diese Wirkung kann nur durch ein Ablehnungsschreiben verhindert werden, was  gerade jetzt vor Ablauf des Jahres wichtig ist.

Da es hier oftmals um sehr viel Geld geht ist eine genaue Prüfung und Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte nicht nur sinnvoll, sondern eine gute Investition in die Zukunft.

 Dr. Andreas Müller

 Fachanwalt für Transport-und Speditionsrecht

drmueller@vahsen-mueller.de



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