Probleme mit Demurrage- und Detentionkosten beim Containertransport?

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Probleme mit Demurrage- und Detentionkosten beim Containertransport?

Jetzt, wo die Frachtraten der Reedereien aufgrund der Wirtschaftsflaute sinken, werden die Einnahmen aus Demurrage und Detention Gebühren als Standgelder für Container wieder attraktiv. Verlader sollten genau den Frachtvertrag vor Abschluss studieren. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reedereien finden sich oftmals sehr risikoreiche Regelungen über die Zahlung von Detention- und Demurragekosten. Während meist einige Tage bei der Überlassung von Containern frei von diesen Geldern sind, steigen sie oftmals exponentiell je nach Dauer der Überschreitung einer Rückgabefrist. Damit können diese Kosten ein Vielfaches der eigentlichen Fracht ausmachen. Steht ein Container beispielsweise im Zollhafen, weil die darin befindliche Ware noch beschaut werden muss oder gar beschlagnahmt wurde, laufen diese Kosten weiter.

Reedereien oder diejenigen, die die Container stellen, sind schnell bei der Hand, die Standgeldkosten in Rechnung zu stellen und die Herausgabe des Containers von der Zahlung der Kosten abhängig zu machen. Dem  Vertragspartner bleibt oftmals faktisch keine andere Möglichkeit als zunächst die Zahlungen zu leisten.

Dennoch ist man nicht solchen Ansprüchen schutzlos ausgeliefert. Es gibt durchaus Möglichkeiten rechtlich hiergegen vorzugehen. Hierzu ist es erforderlich, dass genau Vertragsverhältnis und die darin befindlichen Regelungen zu prüfen. Oftmals handelt es sich um AGB, die auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr nicht grenzenlos Regelungen enthalten können, die den Vertragspartner übervorteilen. Ansprüche hängen zudem von einer möglichen Rechtswahl ab, die in solchen Fällen, gerade im Bereich der Seefracht, häufig vorkommen.

Es lohnt sich deshalb entweder vor Abschluss eines solchen Vertrages, bei den Container zur Beförderung von Waren gestellt werden, diesen rechtlich prüfen zu lassen oder aber, sollten Ansprüche im Nachhinein wegen Demurrage und Detention gestellt werden, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.


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