Maxvol – BaFin warnt Anleger vor den unlauteren Geschäften des Brokers

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Von der Maxvol um ihr Geld gebrachte Anleger fordern ihr Geld zurück. Keine Auszahlung der Gewinne, dafür aber folgenschwere Verluste, haben Anleger bisher realisieren müssen! Und nun hat unlängst auch die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin vor den illegalen Geschäften der vorgeblichen Trading Plattform gewarnt. Nun sind sich Anleger sicher, dass sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sind. Können die Opfer ihr Geld zurückerhalten? Wer hilft Anlegern?


Die Website ist verlogen

Schon auf der gefälschten Website wurden Anleger irregeleitet. Der Anlagebetrug war bloß möglich, nachdem Anleger den heuchlerischen Versprechen auf der Website Glauben schenkten und danach arglos ihr Geld an die Täter überwiesen. Selbstverständlich wusste zu diesem Zeitpunkt niemand, dass in Wahrheit gar kein Geld wirklich investiert worden war. Es waren Versprechen wie das folgende, die Anleger glaubten:

„Maxvol engagiert sich dafür, Tradern aller Qualifikationsstufen zu ermöglichen, auf den weltweiten Finanzmärkten erfolgreich zu sein. Wir stellen Ihnen umfassende Bildungsressourcen zur Verfügung, die Ihnen alles beibringen, was Sie zum Entwickeln profitabler Handelsstrategien benötigen.

Weshalb aber war die Täuschung der Anleger überhaupt möglich? Die aufwendig gestaltete und gut programmierte Website schien höchst seriös zu sein. An Anlagebetrug dachte damals kaum ein Anleger. Mehr noch: Nicht einmal Experten konnten den Schwindel sofort aufklären. Wer kann betrogenen Anlegern zielgerichtet weiterhelfen?

Die Betrüger bleiben verborgen

Die Betrüger von Maxvol verheimlichen Anlegern vorsätzlich die realen Umstände und ihre eigene Identität. Sie verwenden diverse gleichartige Websites, denen immer das gleiche kriminelle Konzept als Vorlage dient. Die Betrüger halten ihre Websites auf dem Neuesten Stand und stellen sie je nach Bedarf schnell on- bzw. online. Oft passen die Täter zusätzlich ihre Top-Level-Domain an, was dazu führt, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden ihre bisherigen Ermittlungen oft abbrechen und von vorne beginnen müssen!

Wer also ist der Betreiber von Maxvol? Auf der Webseite maxvol.co gibt es diesbezüglich keine verwertbaren Angaben. Es wird weder ein Betreiber noch eine Anschrift angegeben. Es findet sich dort nur die deutsche Telefonnummer +49 30726114137. Die Domain maxvol.co wurde am 05.09.2022 bei Hosting Concepts B.V. registriert.

Anleger realisieren den Anlagebetrug oft nur spät

Viele Anleger realisieren den Anlagebetrog oft nur spät, nämlich dann, wenn die Täter Anlegern ihr Geld nicht auszahlen möchten. Anleger schildern oft, dass sie sogar noch angebliche Steuernachzahlungen geleistet oder andere Gebühren gezahlt hätten und dass trotz deren Ausgleichs es zu keiner Auszahlung des Geldes kam. Wieso nicht? Eine Auszahlung erfolgte nicht, weil das kriminelle Geschäftskonzept der falschen Broker genau darauf fußt: Potentielle Anleger sollen ja gerade irregeleitet und ums Geld gebracht werden. Eine Auszahlung des Geldes an die Anleger ist niemals vorgesehen und auch liegt nie ein Investment vor. Das vermeintlich „investierte“ Geld der Anleger fließt dabei stets direkt an die Anlagebetrüger! Doch wer kann Anlegern helfen? Was haben Opfer von den Warnlisten der Aufsichtsbehörden? Und kann die Polizei den Anlegern eigentlich weiterhelfen?

Die BaFin warnte Anleger unlängst am 02.11.2022: Was bringt Anlegern diese Warnung? 

Betrogene Anleger sind wütend, wenn sie realisieren, dass sie betrogen werden konnten. Viele geben sich selbst dafür die Schuld, obwohl viele zuvor nach Anhaltspunkten für Anlagebetrug recherchiert hatten. Doch, weil die Anleger nichts ermitteln konnten, schlossen sie fälschlich daraus, dass ihre „Geldanlage“ seriös sei. Diese Anleger konnten aber nur deshalb nichts erkennen, weil die Betrüger oft noch längere Zeit nach dem Anlagebetrug kriminell unbemerkt von den Aufsichtsbehörden agieren können. Dies, weil die zuständigen Aufsichtsbehörden auf die Betrüger ihrerseits oft nur spät aufmerksam werden, zumal die Aufsichtsbehörden Warnlisten tatsächlich erst dann herausgeben können, wenn der Anlagebetrug ihnen von zuvor von betrogenen Anlegern kundgetan wurde. Neue Anleger haben daher immer das Nachsehen und sind in der Regel unfähig zu erkennen, dass etwas falsch läuft. Und nur, wenn bereits betrogene Anleger ihre negativen Erfahrungen mit den falschen Brokern öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien mit anderen Nutzern besprechen und etwa bei Auszahlungsproblemen mit den falschen Brokern darauf spezialisierte Rechtsanwälte aufsuchen, geben die staatlichen Behörden ihrerseits - so auch die BaFin am 02.11.2022 - erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus. Das bringt betrogenen Anlegern kaum etwas, da ihr Geld bereits verloren ist. Doch was können Betrogene in solch einer Situation tun?

Was tun betrogene Opfer?

Betrugsopfer erstatten meist Strafanzeige, da sie irrtümlich denken, auf diese Weise ihr Geld zurückzuerhalten. In Wahrheit aber zielt eine Strafanzeige gerade nicht auf die Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes ab, sondern bezweckt die Strafverfolgung und führt im besten Fall zur Bestrafung der Täter. Betrogene Anleger müssen sich ihr Geld daher anderweitig wiederbeschaffen. Hierzu sind komplexer Sachverstand und viel Zeit für intensive Nachforschungen nötig. Die staatlichen Ermittlungsbehörden können Anlegern oft nicht weiterhelfen. Dazu bedarf es eines komplexen Sachverstandes und genügend Zeit für intensive Recherchen. Die staatlichen Ermittlungsstellen können Anlegern oftmals nicht weiterhelfen. Hierzu äußert sich Jochen Resch, Geschäftsführer der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, wie folgt: „Unsere jahrelange Expertise und insbesondere unsere komplexen nationalen und internationalen Verbindungen ermöglichen es uns, individuelle und intensive forensische Ermittlungen selbst vorzunehmen und insofern gerade auch Fälle mit internationalem Bezug erfolgreich zu lösen. Wir verfolgen dabei stets die Spur des Geldes. Damals hieß es noch, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun möchten wir dies ergänzen: Geld ist sogar noch digital verfolgbar, wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde.“


Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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