HansaSpar – Keine Auszahlung: BaFin warnt vor unerlaubten Geschäften des unseriösen Brokers!

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Alle Anleger von HansaSpar berichten, dass sie irregeführt und betrogen wurden! Trotz der „investierten“ Geldsummen folgte keine Auszahlung der Gewinne! Inzwischen liegt auch eine Warnmeldung der deutschen BaFin vor, welche jüngst auf die unerlaubten Geschäfte des unseriösen Finanzdienstleisters aufmerksam machte. Geschädigte Anleger schildern öffentlich zudem eigene Erfahrungen, die sich mit dieser Warnung decken. Anleger fordern ihr Geld zurück. Wie geht es weiter? Wird die Polizei den Opfern weiterhelfen können? Ist eine Strafanzeige das geeignete Mittel dazu? Wer bietet Opfern Hilfe und wie hoch stehen die Chancen der Opfer dafür, ihr Geld zurückzuerhalten? 

Hehre aber leere Versprechen auf Website täuschten die Anleger!

Die meisten betrogenen Anleger hielten die verlockenden Worte auf der Website für wahr. HansaSpar hat jene Anleger gezielt irregeführt und ihnen unmittelbar danach ihr Geld abgeluchst. Auf der Website konnten Anleger in etwa lesen:

„Unsere Exzellenz ist das Ergebnis einer Geschäftsstrategie, die auf Engagement und Zuverlässigkeit beruht. Als kundenorientierter Finanzdienstleister verfügen wir nicht nur über ein hohes Maß an Branchenkenntnis, sondern auch über eine langjährige Beratungskompetenz. So liefern wir messbare Ergebnisse und einen deutlichen Mehrwert für unsere Kunden.“

Alles wirkte integer, seriös. Doch ist es tatsächlich nichts als „exzellenter“ Anlagebetrug. Ein „Investment“ gab es auch nie. Niederträchtig: Das Geld der arglosen Anleger floss direkt an die Kriminellen. Auch Kenner solcher dubiosen Geschäftspraktiken haben viel Mühe, einen derart findigen Anlagebetrug aufzuklären. Was sollten die Opfer tun und wer kann ihnen helfen?

Wo sind die Hintermänner?

Die Hintermänner von HansaSpar lassen Anleger über die wahren Verhältnisse und die eigene Identität im Unklaren, sodass Anleger keine Antwort auf diese Frage haben! Die Betreiber der falschen Trading Plattform verwenden zahlreiche gleichartige Websites mit genau demselben Betrugskonzept. Sie aktualisieren ihre Websites penibel und verändern ferner ihre Top-Level-Domain. Dadurch können die Täter staatliche Ermittlungsbehörden fehlleiten und ihre Ermittlungen behindern.

Doch wer ist der Betreiber der HansaSpar? Auf der Webseite von HansaSpar ist dazu kaum Verwertbares zu finden. Da wird behauptet HansaSpar sei eine Seite von Check24, dazu wird die Geschäftsadresse Willy-Brandt-Straße 57, 20457 Hamburg, Deutschland angegeben. Doch unter der sind die Macher von HansaSpar gewiss nicht auffindbar, handelt es sich doch lediglich um eine Fake-Adresse. Registriert wurde die Domain hansaspar.de erst am 27.07.2022. Außerdem finden sich da noch die obligatorische E-Mail-Adresse info@hansaspar.de und die zwei Hamburger Telefonnummern 040 - 254 678 16 und 040 - 254 678 18.

Der Anlagebetrug vollzieht sich im Beisein der ahnungslosen Opfer!

Betrugsopfer erkennen den Anlagebetrug nicht, sondern jene Anleger werden meist erst skeptisch, wenn die Kriminellen sich weigern, das Geld auszuzahlen oder wenn die betrügerischen Broker plötzlich nicht mehr anzusprechen oder anzutreffen sind. Unglaublich: Auch, nachdem viele Anleger sogar noch absurde Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen geleistet haben und selbst dann kein Geld ausbezahlt bekommen haben, realisieren viele Anleger auch jetzt den Anlagebetrug nicht! Die Es gibt gar kein Investment. Das „investierte“ Geld sollte bloß die Betrüger bereichern und hat es auch!

Anleger haben nichts von etwaigen Warnlisten der BaFin und anderer Aufsichtsbehörden!

Betrogene Anleger machen sich oft Vorwürfe, dass sie den Anlagebetrug nicht erkennen konnten, obwohl sievorher gegoogelt haben. Doch ihre Suche verlief offen, sodass viele Anleger irrig dachten, es sei alles gut. Die Betrüger agieren oft noch lange nach dem Anlagebetrug unterm Radar der Aufsichtsbehörden, denn diese – so auch jüngst die deutsche BaFin am 22.09.2022 - geben Warnlisten regelmäßig nur heraus, wenn der Anlagebetrug bereits von früheren Betrugsopfern öffentlich gemacht worden ist. Neue Anleger bemerken daher nichts vom Anlagebetrug, denn sie können gar nicht zeitnah erkennen, dass etwas nicht stimmt. Erst, wenn nämlich schon geschädigte Opfer ihre beklemmenden Erfahrungen öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien kundtun und bei Auszahlungsproblemen mit betrügerischen Brokern sich an Rechtsanwälte wenden, geben die Behörden eigene Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus! Anleger mögen im Ergebnis also wohl keinen praktischen Nutzen davon haben, da ihr Geld bereits verloren ist.

Was können die betrogenen Opfer tun?

Betrogene Opfer gehen meist zur Polizei und stellen dort Strafanzeige wegen Anlagebetrugs. Sie erhoffen sich, dass sie so ihr Geld zurückerhalten können. Das ist ein Trugschluss, denn eine Strafanzeige bezweckt nur die Strafverfolgung und führt im Idealfall auch zur Bestrafung der Täter. Die Betrugsopfer müssen sich ihr Geld auf andere Art zurückholen! Dazu ist ein komplexer Sachverstand erforderlich und darüber hinaus viel Zeit für gründliche Recherchen. Staatliche Ermittlungsbehörden stoßen dabei an ihre Grenzen. RESCH Rechtsanwälte stellen forensische Untersuchungen an. „Auf Grundlage unserer internationalen Beziehungen können wir auch Fälle mit Bezug zum Ausland lösen. Tatsächlich weist die Mehrheit der Fälle einen internationalen Bezug auf! Wir begeben uns auf die Spur des Geldes. Früher hieß es, Geld sei nicht weg, sondern nur anderswo. Nun können wir ergänzen: Geld ist digital verfolgbar, und zwar auch dann noch, obschon es über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain anonymisiert wurde“, sagt Rechtsanwalt Jochen Resch.


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