Mediation – Vermittlungsverfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung

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Die Mediation hat sich im Familienrecht besonders bewährt und stellt ein Instrument familienrechtlicher Streitschlichtung dar.

Da die Kosten einer Mediation nicht gegenstandswertabhängig sind, ist zumindest bei höheren Gegenstandswerten eine Mediation erheblich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, welches sich dazu noch über mehrere Instanzen ziehen kann.

Ziel einer Trennungs- und Scheidungsmediation ist ein Vertrag, in dem die anlässlich der Trennung entstandenen Probleme geregelt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein solcher Vertrag in einer rechtswirksamen Form abgefasst ist und dementsprechend notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wird, um im Notfall auch die Möglichkeit der Vollstreckung zu gewährleisten.

Voraussetzungen für die Durchführung einer erfolgreichen Mediation sind grundsätzlich: (in Anlehnung an FA-FamR/Kloster-Harz/v- Böventer, 10. Aufl., Kapitel 20, Rdnrn. 15 ff.)

  • Freiwilligkeit
  • Neutralität/Allparteilichkeit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Informiertheit
  • Vertraulichkeit
  • Ergebnisoffenheit

Die Ehepartner müssen dazu bereit sein, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dieser Freiwilligkeits-grundsatz ist sogar in § 2 Abs. 2 MediationsG geregelt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Beteiligten die Mediation auch jederzeit beenden können, § 2 Abs. 5 MediationsG.

Der Mediator muss beiden Beteiligten gegenüber neutral sein, §1 Abs. 2 MediationsG. Das heißt auch, dass die Person des Mediators nicht bereits für einen der Partner tätig gewesen sein darf – sei es als Psychotherapeut oder als Anwalt. Aufgabe des Mediators ist es, gemeinsam mit den Ehepartnern eine für beide Seiten faire, interessengerechte und befriedigende Konfliktlösung zu finden und das Ergebnis in einer entsprechenden Vereinbarung niederzulegen. Dabei ist der Mediator der Sichtweise und den Interessen jeder Partei gleichermaßen verpflichtet (Allparteilichkeit).

Nach § 1 MediationsG nimmt das Ehepaar, das eine Mediation durchführt, seine eigenen Interessen und Bedürfnisse selbst wahr. Der Mediator ist also nicht wie ein Anwalt dazu da, die Interessen einer Partei zu unterstützen. Hier sind die Beteiligten gehalten, eigenverantwortlich für sich selbst einzutreten.

Um seine rechtlichen Möglichkeiten bei der Mediation vertreten zu können, muss man seine Rechte natürlich erst einmal kennen. Die beste Voraussetzung hierzu ist es, dass sich beide Ehepartner getrennt voneinander einen Anwalt suchen. Von diesem sollten sie sich entsprechend beraten und die angestrebten Vereinbarungen auf deren rechtliche Richtigkeit überprüfen lassen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist insbesondere auch die Bereitschaft, sämtliche für die Entscheidungsfindung wichtigen Daten und Fakten offen zu legen und bekannt zu geben.

Für die an der Mediation beteiligten Personen und den Mediator gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 4 MediationsG. Alle Gespräche unterliegen somit dem Grundsatz der Vertraulichkeit.

Die Mediation ist offen für kreative und flexible Lösungen, da sie sich weder an vorgegebenen Lösungs-optionen orientiert noch bestimmte Lösungen von vornherein ausschließt.

Ablauf einer Mediation (in Anlehnung an FA-FamR/Kloster-Harz/v- Böventer, 10. Aufl., Kapitel 20, Rdnrn. 30 ff.)

Eine Mediation läuft in der Regel wie folgt ab:

  • Mediationsvorschlag beider Ehepartner
  • Einigung auf eine Mediation und einen Mediator,
  • Einleitungsphase, Erklärung des Verfahrens und der Prinzipien der Mediation sowie die Rolle des Mediators
  • Themen- und Informationssammlung
  • Klärung der Interessen hinter den Positionen
  • Kreative Ideensuche
  • Ausarbeitung und Abschluss einer Vereinbarung sowie Zustimmung und abschließende Einigung ggfs. in Richtung einer vollstreckbaren Ausfertigung über die erzielte Einigung

Wie viele Mediationsgespräche bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung nötig sind, hängt ganz allein davon ab, wie viele Streitpunkte es zwischen den Ehepartnern gibt und inwieweit hier Kompromissbereitschaft besteht.

Während Gerichtsverfahren die Beteiligten oft weiter spalten, führen erfolgreiche Mediationen zu einer hohen Zufriedenheit der Beteiligten. Die dort gefunden Lösungen sind nachhaltig, da die individuellen Interessen aller Streitparteien berücksichtigt wurden und von diesen selbst gefunden und herausgearbeitet worden sind. Deshalb stehen die Beteiligten auch hinter diesen Lösungen und setzen sie dann auch entsprechend um. Einer Zwangsvollstreckung bedarf es hier zumeist erst gar nicht.

Auch Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden immer häufiger Mediationen mit entsprechender Kostendeckung an. Hier lohnt ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen bzw. eine entsprechende Nachfrage bei Ihrem Versicherer.


In Darmstadt wird Mediation auch von der Ehe- Familien- und Lebensberatung Darmstadt e.V. angeboten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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