Medienstrafrecht: Angeblich Kinderpornografie bei Facebook versandt? [Update 1.5.24]

  • 2 Minuten Lesezeit

Das ist passiert: Sie haben den Verdacht oder sogar einen Beleg, dass jemand ein einzelnes kinderpornographisches Bild bei Facebook versandt hat – mit Ihrem Account. Oder Sie haben eine Vorladung erhalten oder gar eine Hausdurchsuchung durchleben müssen, weil Sie angeblich eine einzige kinderpornographische Darstellung bei Facebook oder Instagram versandt haben. Dabei sind Ihre Accounts dort gelöscht?! Sie kommen selber seit einiger Zeit nicht mehr herein. Evtl. haben Sie sogar Mails von den Anbietern bekommen, dass man Ihr Passwort angefragt hat bzw. ein Reset machen wollte. Und auch Amazon, eBay usw. haben sich gemeldet, dass es Zurücksetzungsanfragen gegeben habe.

Das Problem: Seit einiger Zeit gilt der Versand von Kinderpornographie als Verbrechen. Die Folgen für Sie können damit erheblich sein. Ein Einstellung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Sie werden als vorbestraft gelten. In vielen Bereichen droht der Verlust des Jobs – für Erzieher, Beamte, Ärzte…dazu kommt eine familiäre Stigmatisierung, Ehen können zerbrechen, wenn Kinder im Haus sind droht die Wegweisung und schlimmstenfalls deren Inobhutnahme.

Der Hintergrund ist ein erschreckendes Phänomen: Hacker sind auf die Idee gekommen, über den gehackten Account eine einzelne kinderpornographische Abbildung zu versenden – dann wird der Account von FB automatisch stillgelegt und die Behörden werden informiert.

Was also tun, wenn man auf einmal vor dem Facebook-Nichts steht? Zunächst: Falls Sie aus irgendwelchen Gründen das Bild noch sehen oder ein FB-Freund das Bild bekommen hat: nicht speichern, nicht weiterleiten. Das kann und wird nämlich schiefgehen, wie ein hier dokumentierter Fall zeigt. Sie bzw. Ihr Freund bekommen selber ein neues Verfahren wegen Herstellung (Screenshot) und Verbreitung (Weiterleitung an Sie) von Kinderpornographie!

Stattdessen speichern Sie alles, was Sie sonst haben – vor allem jegliche passwortbezogene Kommunikation mit Facebook (bzw. Instagram, Amazon, eBay usw.).

Wir haben schon vielen Mandanten in dieser Situation helfen und erreichen können, dass unsere Mandanten nicht selber Gegenstand von Ermittlungen wurden bzw. keine Hausdurchsuchung erleiden mussten. Hier hilft uns die Kenntnis der entsprechenden Ermittlungsarbeit der Behörden.

Wenn Sie betroffen sind, rufen Sie uns an oder senden Sie eine Mail. Nehmen Sie keinen Termin wahr (Vorladung). Wir beraten bundesweit, telefonisch, per Mail, persönlich oder per WhatsApp. Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei.

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Dr. Daniel Kötz ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit einer Spezialisierung auf Medienstrafrecht

Foto(s): Frank Beer

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