Medienstrafrecht: Facebook plötzlich gesperrt! Vorsicht! Auch Instagram? [Update 19.10.23]

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Problem: Man ist bei Facebook unterwegs oder möchte sich nach einer Pause neu einloggen. Aber nichts geht mehr. Nicht nur, dass Name/Passwort nicht funktionieren, der Account ist plötzlich verschwunden. Komplett. Auch Freunde sehen nichts mehr – im Chatverlauf steht nur noch „Facebook-Nutzer“, Texte und Bilder sind ebenfalls verschwunden. Das passiert so bei Facebook und bei Instagram.

Die Medien oder Nutzer selbst berichten immer wieder über Sperrungen über eine gewisse Zeit, weil ein Nutzer gegen die Community-Richtlinien oder gegen Strafgesetze verstoßen haben soll, z.B. Beleidigung, Verleumdung usw. Der Account bleibt aber bestehen. Er kann nur nicht wie gewohnt verwendet werden. Immer wieder werden auch FB-Accounts gehackt. Dann werden Links versendet, die auf Scam oder Viren deuten. Meist wird das schnell bemerkt und viele kennen die Nachricht „Liebe Freunde, mein Account wurde gehackt, bitte keine Links anklicken“. 

Zur Zeit ist ein erschreckendes Phänomen zu beobachten: Die Täter sind auf die neue Idee gekommen, über den gehackten Account kinderpornographische Abbildungen zu verbreiten, damit der Kontoinhaber nichts mehr machen kann. 

Dann kann es und wird es passieren, dass auf einmal die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht und die einem das Haus auf den Kopf stellt - dazu weitere Informationen hier. Wenn man "Glück" hat, erhält man nur eine Vorladung zur Polizei - dieser sollte auf keinen Fall nachgekommen werden, Sie müssen dort auch nicht erscheinen.

Was also tun, wenn man auf einmal vor dem Facebook-Nichts steht? Ja, es gibt Möglichkeiten - besprechen Sie das mit uns. Ein Weg ist nicht ratsam: Abwarten. Denn die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam - aber sie tun es.

Beachten Sie: Wenn Facebook (und Instagram) einen Account komplett löscht, ist meist Kinderpornographie der Grund. Jedes Foto, das z.B. mit dem Messenger versandt wird, wird automatisch mit einer riesigen Datenbank von Meta, dem Betreiber von WhatsApp, Facebook und Instgram, abgeglichen. Weist der sog. Hashwert (Identifikationsnummer einer Datei) auf ein kinderpornographisches Bild hin, wird der Account automatisch stillgelegt – allerdings nur für den Nutzer und seine Kontakte, nicht für FB und die Polizei.

Achtung: Wenn Sie oder ein Freund diese Daten noch sehen, speichern Sie das nicht. Sichern Sie ausnahmsweise keine Beweise - denn sonst können Sie oder Ihr Facebook-Freund sich selber der Herstellung von Kinderpornographie strafbar machen. Alle Mail von Facebook oder "seltsame" Nachrichten von Amazon, eBay, Ihren Banken - die speichern Sie auf jeden Fall und zeigen uns diese.  

Weist die IP-Adresse des Nutzers mit dem Bild auf ein anderes Land hin, wird die nationale Polizeibehörde informiert – in Deutschland das Bundeskriminalamt, das den Hinweis dann an die örtlichen Behörden weiterleitet.

Der Zeitpunkt ist wichtig: sofort! Haben die Ermittlungen zu Ihren Lasten erst einmal begonnen, sind die Chancen, den Verdacht von sich in die richtige Richtung zu lenken, deutlich geringer.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten bundesweit, auch telefonisch, ggf. per Mail oder WhatsApp.. Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei, die weitere Beratung erfolgt auf Basis einer Pauschale.


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Dr. Daniel Kötz ist u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er bearbeitet auch das Medienstrafrecht - Delikte, in denen es um Bilder, Worte oder Daten geht.

Foto(s): Frank Beer

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