Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden
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Sachverhalt:
Im Jahr 2019 begab sich die Klägerin zur Geburt ihrer Tochter in die Klinik der Beklagten. Während der Geburt kam es zu Komplikationen, auf die das geburtshilfliche Team nicht angemessen reagierte. Insbesondere wurde ein Kaiserschnitt (Sectio) zu spät durchgeführt, was zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung des Gehirns des Neugeborenen führte. Infolgedessen leidet das Kind heute unter schweren geistigen und körperlichen Behinderungen und benötigt umfassende Pflege, die hauptsächlich von den Eltern übernommen wird.
Chronologie:
Das Landgericht Traunstein ließ den Vorfall durch ein Sachverständigengutachten überprüfen. Bereits vorgerichtlich lag ein umfassendes gynäkologisches Fachgutachten vor, das grobe Behandlungsfehler eindeutig feststellte. Diese Einschätzung wurde auch vom gerichtlich beauftragten Gutachter bestätigt. In der Güteverhandlung klärte das Gericht die Sach- und Rechtslage eindeutig. Noch offen ist die Höhe der Schadenssumme, die der Versicherer der beklagten Klinik zahlen muss. Das Gericht erklärte, dass eine Kapitalabfindung von 2,5 Millionen Euro als angemessen betrachtet werden könne.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei der Festlegung der Schadenssumme berücksichtigte das Gericht ein über hundert Seiten umfassendes Pflegegutachten, das den erhöhten Pflegebedarf des Kindes detailliert darlegt. Der Versicherer hat nun einige Wochen Zeit, dieser Schadenssumme zuzustimmen. Sollte er dies ablehnen, müsste das Gericht ein weiteres Pflegegutachten zu spezifischen Fragen einholen, was den Rechtsstreit verzögern und zu einer höheren Gesamtschadenssumme führen könnte, die der Versicherer tragen müsste.
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