Medizinrecht – Behandlungsfehler: Verzögerte Diagnosestellung eines 3,8 mm großen malignen Melanoms

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Landgericht Düsseldorf – vom 07. Oktober 2016

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Verzögerte Diagnosestellung eines 3,8 mm großen malignen Melanoms, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 352/13

Chronologie:

Die Klägerin befand sich in Behandlung im Krankenhaus der Beklagten. Dort wurde u. a. ein Muttermal thematisiert, das sich verändert hatte. Die Klägerin behauptet, auf die Veränderung hingewiesen zu haben, was die Gegenseite bestreitet. In der Folge stellte sich heraus, dass es sich um ein malignes Melanom handelte, das sofort hätte exzipiert werden müssen.

Verfahren:

Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall gutachterlich prüfen lassen. Der vom Gericht bestellte Gutachter konstatierte auf die Frage, ob der Leidensweg der Patientin durch die nachgewiesene verzögerte Diagnosestellung verlängert worden sei, das komme darauf an, wie tief das Melanom bereits in die Haut eingedrungen sei. Bei unter 1 mm sei der Hauttumor problemlos entfernbar. Hier lagen 3,8 mm vor. Das Gericht hat daraufhin den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, den diese akzeptierten. Der Streitwert beträgt 50.000 Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Verzögerte Karzinomdiagnosen stellen einen statistisch häufig auftretenden Vorwurf im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die Konsequenzen für den Betroffenen können gravierend sein, stellt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.


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