Medizinstrafrecht - auf den richtigen Verteidiger kommt es an!

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Medizinstrafrecht

Die ärztliche Behandlung ist Vertrauenssache. Wird dieses Vertrauen durch vermeintliche Behandlungsfehler oder einen unerwartet schlechten Heilungsprozess enttäuscht, kann es schnell zu rechtlichen Konflikten kommen, die häufig hoch emotional geführt werden.

Das Medizinstrafrecht ist auch aus einer anderen Perspektive aktueller denn je. Es häufen sich die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaften oftmals leichtfertig gegen Mediziner, medizinisches Personal und Krankenhäuser wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges oder der Korruption im Gesundheitswesen ermitteln. Die Folgen können fatal sein.

Auch Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und kassenärztliche Vereinigungen sind vielfach in medizinstrafrechtliche Verfahren involviert, sodass diese die Ermittlungsbehörden in ihrem Vorgehen weitgehend unterstützen.



Folgende Delikte können in medizinstrafrechtlichen Verfahren Relevanz erlangen:

  • ärztliche Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen
  • Schwangerschaftsabbruch
  • fahrlässige Tötung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Strafbarkeit klinischer Arzneimittelprüfung (nach dem AMG)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • Verletzung der Schweigepflicht
  • Abrechnungsbetrug
  • Untreue durch einen Vertragsarzt
  • Urkundenfälschung
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
  • strafbare Werbung und gewerbliche Betätigung
  • Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung

Strafverteidigung im Arzt- und Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht ist komplex: Es umfasst nicht nur Behandlungsfehler, sondern auch Betrugstatbestände und berufsrechtliche Verstöße. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger zur Rate zu ziehen, der sich mit diesem speziellen Rechtsgebiet auskennt und auf eine jahrelange Erfahrung im Strafverfahren zurückblickt.

Als Fachanwalt für Medizinrecht verfüge ich über jahrelange spezialisierte Berufserfahrung. Daneben verfüge ich über ein abgeschlossenes Masterstudium im Medizinrecht. "Der Masterstudiengang erweitert und vertieft anwendungsorientiert Wissen und Kompetenzen, die weit über die des „normalen“ Fachanwalts hinausgehen.“ (Universität Münster). Darüber hinaus habe ich an einer gesundheitswissenschaftlichen Fakultät über ein medizinisches Thema promoviert. Hieraus leitet sich meine juristische und medizinische Doppelqualifikation ab, über die nur sehr wenige Rechtsanwälte verfügen.

Eine hohe fachliche Kompetenz ist auch deshalb von Bedeutung, weil es auch innerhalb der Staatsanwaltschaften Schwerpunktbereiche gibt, die sich mit dem vermeintlichen Fehlverhalten von Ärzten, Krankenhäusern, Pflegediensten oder Apotheken beschäftigen. Aber auch wenn es solche Schwerpunktstaatsanwaltschaften nicht gibt, ist der Beistand eines qualifizierten Verteidigers für Medizinstrafrecht noch wichtiger, um den staatlichen Institutionen auf Augenhöhe begegnen zu können.

Ziel eines Strafverteidigers ist es dabei nicht nur, das Verfahren zugunsten des Mandanten zu lenken und zu beeinflussen, sondern auch die Öffentlichkeit weitestgehend vom Fall fernzuhalten. Der Vertrauensverlust auf Seiten der Patienten führt im schlimmsten Fall in den beruflichen Ruin.

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu mir auf.

Dr. Daniel Koch LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Luegallee 108

40545 Düsseldorf

0211 9559 5050

koch@kanzlei-luegallee.de


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