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Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Für Lebensmittel wird gerne mit deren Gesundheitsbezug geworben. Die EU-Kommission hat jetzt eine Liste mit insgesamt 222 gesundheitsbezogenen Werbeaussagen veröffentlicht, die künftig in der EU zulässig sind. Effektiver Verbraucherschutz beginnt bei der Werbung. Gerade Lebensmittel werden häufig mit Aussagen beworben, dass sie sich positiv auf die Gesundheit auswirken. Aber der Verbraucher kann bei solchen sogenannten „Health Claims" nicht erkennen, ob die Wirkung des Lebensmittels wirklich so ist, wie sie angepriesen wird. Ziel der Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) ist es, hier den Verbraucher vor irreführender Werbung besser zu schützen.

EU-weite Positivliste

Im Amtsblatt und im Internet hat die EU-Kommission inzwischen eine Liste der zukünftig zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für die Lebensmittelwerbung veröffentlicht. Dort finden sich Werbe-Slogans, die zukünftig verwendet werden dürfen, weil ihre gesundheitliche Wirkung wissenschaftlich bestätigt wurde. Da sich noch weitere Begriffe im Zulassungsverfahren befinden, dürfte die Liste im Laufe der Zeit noch erweitert werden.

Prüfung durch die EFSA

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist damit beauftragt, die in der Werbeaussage behauptete Wirkung wissenschaftlich zu überprüfen. Nur wenn sie die Aussage positiv bewertet, wird die Werbeaussage zugelassen. Ab Dezember 2012 sollen nur noch mit den zugelassenen Aussagen Lebensmittel beworben werden. Ausgenommen sind aber Aussagen, für die das Zulassungsverfahren bei der EFSA noch läuft. Die Lebensmittelbranche hat rund sechs Monate Zeit, ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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