Mehr Geld für Rechtsanwälte ab 1. Juli 2013

  • 1 Minute Lesezeit

Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 16. Mai 2013 das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRModG) sowie das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfegesetzes verabschiedet. Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem eine lineare Anpassung der Gebührentabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Die Wertgebühren werden – erstmals seit dem Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vor fast 10 Jahren – um etwa 12 % steigen.

Das Plenum des Bundesrates hat die Gesetze am 7. Juni 2013 beraten und gebilligt.

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein begrüßen die überfällige Anpassung.

Die Gesetze treten mit Wirkung ab 1. Juli 2013 in Kraft.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)

Beiträge zum Thema