Geld zurück bei Glücksspielverlusten: Mehr als 53.000 Euro zurückerhalten!

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Ein Spieler beim Online-Glücksspiel einen hohen Betrag eingebüßt. Das Landgericht Verden hat die Erstattung durch die Betreiberin eines Online-Casinos angeordnet.

Neues Urteil, gleicher Tenor: Das Landgericht Verden hat sich der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Online-Glücksspiel-Skandal angeschlossen und am 7. September 2023 Betreiberin eines Online-Casinos verurteilt, einem Spieler seine Verluste beim Internetspiel in Höhe von 53.795,63 Euro zurückzuzahlen. Das Gericht führte aus, dass die Spielverträge, die der Kläger mit der Beklagten geschlossen hatte, aufgrund des Verstoßes gegen das Online-Glücksspielverbot des Glücksspielstaatsvertrags ungültig seien. Dieser verbot bekanntlich bis 1. Juli 2021 das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet. Die Verträge mit der Beklagten seien demnach ungültig, und diese habe keinen Rechtsanspruch auf die von dem Spieler geleisteten Einsätze. Sie sei verpflichtet, die Verluste vollumfänglich zu erstatten.

„Das Gericht wies zudem darauf hin, dass der Rückforderungsanspruch des Klägers nicht dadurch geschmälert werde, dass er selbst an den illegalen Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht bewiesen, dass dem Kläger das Verbot bekannt war; auch die Beklagte habe das nicht belegt. Das Gericht unterstrich weiter, dass das Verbot in erster Linie die Spieler vor den gefährlichen Aspekten des Glücksspiels – wie Suchtgefahr, finanzieller Ruin oder Betrug – schützen soll. Die Intention des Gesetzes würde ad absurdum geführt, wenn der Betreiber das Geld behalten dürfte und somit sein unerlaubtes Angebot weiterführen könnte, was auch weiterhin die Spieler in Gefahr brächte“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Trotz der Lockerung der Bestimmungen zum Online-Glücksspiel in Deutschland am 1. Juli 2021, welche nicht rückwirkend gelten, müssen Anbieter eine entsprechende Lizenz vorweisen können. Daher besteht weiterhin eine realistische Aussicht, dass Spieler ihre Verluste von den Betreibern von Online-Casinos zurückfordern können. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erklärt: „Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.“

Er sagt weiterhin: „Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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