Mehr Schutz beim Immobilienkauf: Wie der BGH Ihre Käuferrechte stärkt

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Baugebiet Immobilien Häuser

Mit den aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) erhalten Immobilienkäufer mehr Rechte und Möglichkeiten, Verträge anzufechten und Schadenersatz zu fordern, wenn wichtige Informationen verschwiegen oder unzureichend offengelegt werden. Diese Neuerungen sind besonders relevant für alle, die eine Immobilie erwerben möchten, denn sie schaffen mehr Sicherheit und Transparenz beim Immobilienkauf.

1. Erweiterte Aufklärungspflicht des Verkäufers

Eine der bedeutendsten Entscheidungen betrifft die erweiterte Aufklärungspflicht des Verkäufers. Mit einem Urteil vom 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) hat der BGH klargestellt, dass Verkäufer wesentliche Informationen nicht nur in Form unsortierter Unterlagen im Datenraum zur Verfügung stellen dürfen. Sie sind dazu verpflichtet, potenzielle Käufer gezielt auf mögliche Mängel hinzuweisen, die den Kaufgegenstand betreffen. Das Gericht entschied, dass es unzumutbar ist, dass Käufer „die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen suchen müssen“. Dies ist besonders relevant bei wichtigen Dokumenten, die unmittelbar Einfluss auf die Kaufentscheidung haben könnten.

Für Käufer bedeutet dies: Sie können darauf bestehen, dass Ihnen alle relevanten Informationen klar und verständlich vorgelegt werden. Verkäufer sollten im Vorfeld darüber informiert sein, dass das Verschweigen von wichtigen Details als Pflichtverletzung gewertet wird, die zu Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüchen führen kann.

2. Haftungsausschluss und Arglist – Grenzen der Gewährleistung

Eine weitere Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2023 (Az. V ZR 43/23) stärkt die Käuferrechte ebenfalls erheblich. Selbst wenn im Kaufvertrag ein Haftungsausschluss für Mängel vereinbart ist, bleibt der Verkäufer verpflichtet, bekannte Mängel offenzulegen. Verschweigt der Verkäufer wesentliche Mängel absichtlich, liegt eine arglistige Täuschung vor, und der Haftungsausschluss verliert seine Wirkung. Der Käufer hat dann ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags sowie auf Schadensersatz, um eventuelle Reparaturkosten abzudecken.

Für Käufer bedeutet dies: Wenn im Nachhinein bekannt wird, dass der Verkäufer Sie über wesentliche Mängel im Unklaren gelassen hat, besteht die Möglichkeit zur Rückabwicklung des Vertrags – selbst bei bestehendem Haftungsausschluss.

3. Vorauszahlungsvereinbarungen – Formvorschriften und Nichtigkeit

In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der BGH, dass mündliche Vorauszahlungsvereinbarungen beim Immobilienkaufvertrag rechtliche Risiken bergen können. Ohne notarielle Beurkundung sind solche Vereinbarungen grundsätzlich nichtig. Der BGH stellte jedoch klar, dass dies nicht zwangsläufig die Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge haben muss. Kann der Käufer die Zahlung vor Vertragsunterzeichnung nachweisen, bleibt der Kaufvertrag dennoch gültig.

Für Käufer bedeutet dies: Vorauszahlungen sollten klar dokumentiert und möglichst in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. Ohne schriftliche Vereinbarung drohen rechtliche Unsicherheiten, die zu einer Anfechtung führen könnten.

Warum eine umfassende Vertragsprüfung für Käufer unverzichtbar ist

Die aktuellen Urteile des BGH verdeutlichen, wie komplex Immobilienkaufverträge sein können. Selbst kleinste Unklarheiten oder fehlende Informationen im Vertrag können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine fundierte Vertragsprüfung durch spezialisierte Anwälte schützt Käufer davor, in problematische Vertragsbedingungen zu geraten, und stellt sicher, dass alle wichtigen Informationen korrekt offengelegt werden. Besonders bei großen Investitionen, wie sie Immobilienkäufe darstellen, lohnt es sich, vorab rechtliche Klarheit zu schaffen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Unsere Leistungen zur Immobilienkaufvertragsprüfung:

  • Prüfung und Anpassung von Kaufverträgen an die neuesten rechtlichen Standards
  • Beratung zu Aufklärungs- und Offenlegungspflichten für Käufer und Verkäufer
  • Vertretung bei Streitigkeiten aufgrund von Mängeln oder arglistiger Täuschung
  • Beratung zu Vorauszahlungsvereinbarungen und Beurkundungsvorschriften

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, damit Ihr Immobilienkauf sicher und erfolgreich verläuft. Wir begleiten Sie von der Vertragsprüfung bis zur Klärung möglicher Ansprüche und helfen Ihnen, Ihre Interessen zu schützen.

Foto(s): Titelbild von WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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