Mehrere Testament durch Erblasser erstellt: Welches gilt nun und wer ist Erbe?

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Recht des Erblassers auf mehrere Testamente 

Grundsätzlich hat jeder Erblasser das Recht, mehrere Testamente zu erstellen und bis kurz vor seinem Tod die Erbfolge zu ändern. Dies ist solange unproblematisch, so lange die aufgefundenen Testamente sich inhaltlich nicht widersprechen. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit aus freien Stücken widerrufen, indem er ein neues Testament formuliert. Ein Widerruf eines Testaments kann auch durch die Vernichtung oder Veränderung der Testamentsurkunde gemäß § 2255 BGB vorgenommen werden.


Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Bei mehreren Testamenten bestimmt sich die Erbfolge nach dem jüngsten Testament. Dies ist in § 2258 BGB festgelegt, der besagt: "Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht".


Bestehen der vorausgegangenen Testamente

Die vorausgegangenen Testamente bleiben bestehen, sofern im Testament die vorausgegangenen Testamente nicht explizit aufgehoben wurden oder nicht deren Regelung widersprechen. Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre, wie in § 2258 Abs. 2 BGB festgelegt.


Fazit

Die Erstellung mehrerer Testamente durch einen Erblasser kann zu Komplikationen führen, insbesondere wenn die Testamente sich inhaltlich widersprechen. In solchen Fällen bestimmt das jüngste Testament die Erbfolge, es sei denn, es wurde widerrufen. 

Es ist wichtig, dass Erblasser sich der möglichen Konsequenzen bewusst sind und bei der Erstellung von Testamenten sorgfältig vorgehen, um sicherzustellen, dass ihr letzter Wille korrekt und eindeutig festgehalten wird. 

Es ist immer ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Erbrechts korrekt berücksichtigt werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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