Mein Job ist in Gefahr? DARAUF muss ich JETZT achten (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Was sich seit Längerem abzeichnet, ist jetzt teilweise eingetreten: Mehr und mehr Jobs, etwa in der Automobil- und Stahlindustrie, sind von Stellenabbau betroffen. Wie bereitet man sich als Arbeitnehmer darauf am besten vor? Tipps und Hinweise gibt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Branchenweite Stellenstreichungen haben nicht selten zur Folge, dass Arbeitnehmer es nicht mehr so leicht haben, einen angemessenen neuen Job zu finden; die Zeit der Arbeitssuche dauert dementsprechend länger. Dies wirkt sich mitunter auf Abfindungsverhandlungen aus. Je länger ein gekündigter Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess arbeitssuchend beziehungsweise arbeitslos bleibt, desto länger lässt sich Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Der ehemalig Mitarbeiter könnte schließlich in den Betrieb zurückkehren und dem Arbeitgeber noch mehr Probleme bereiten. Erfahrungsgemäß zahlen Arbeitgeber bei diesem Risikoszenario höhere Abfindungen, als wenn der Arbeitnehmer zügig einen neuen Job bekommt und eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz nicht mehr in Frage kommt.


Geringere Jobaussichten haben aber auch oft zur Folge, dass Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage eher durchfechten. Um sichere, gutbezahlte Jobs wird dann mehr gekämpft.


Praxistipps für Arbeitnehmer:


  • Falls Ihr Job vom Stellenabbau bedroht ist oder in Zukunft bedroht sein könnte, lohnt es sich oft, frühzeitig mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht über die zukünftige Jobstrategie und beste Vorgehensweise am Arbeitsplatz zu sprechen.
  • Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung angeboten, sollten Sie die Angebote des Arbeitgebers mit einem spezialisierten Anwalt durchgehen. Keinesfalls sollten Sie das Angebot des Arbeitgebers ohne vorherigen Rechtsrat unterschreiben. Besonders gilt dies für einen Aufhebungsvertrag.
  • Bei einer Kündigung gilt eine Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Um eine hohe Abfindung zu bekommen, muss man regelmäßig Klage einreichen. Prüfen Sie Ihre Klage- und Abfindungschancen mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt, den Sie am besten am selben Tag anrufen, an dem Sie das Kündigungsschreiben bekommen.
  • Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Ist absehbar, dass Sie der Stellenabbau betreffen wird und Sie bald mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag rechnen müssen, rate ich zu einer Versicherung mit möglichst kurzer, etwa dreimonatiger Wartezeit. Prüfen Sie bei Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung, falls Sie eine haben, ob Ihre Beiträge bezahlt sind und ob sonst etwas einer Deckungszusage im Weg stehen könnte.


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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