Mein Nachbar hat eine Videokamera montiert: Darf er das?

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Streit um die Kameraüberwachung? So schützen Sie Ihre Privatsphäre! 📷🚫

Wenn Ihr Nachbar eine Kamera installiert hat, die möglicherweise Ihr Grundstück überwacht, haben Sie Rechte, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen vom 4. März 2024 (Az. 52 C 76/24) zeigt, dass bereits die theoretische Möglichkeit der Erfassung Ihres Grundstücks durch die Kamera ausreicht, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen.

Das Urteil: Worum ging es? 📅🏠

In dem Fall hatte der Verfügungskläger (Eigentümer eines Grundstücks) eine einstweilige Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte (Eigentümerin des Nachbargrundstücks) erwirkt. Die Verfügungsbeklagte hatte eine Kamera auf ihrem Grundstück installiert, die das Grundstück des Klägers theoretisch erfassen konnte. Der Kläger verlangte die Unterlassung dieser Überwachung.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Gelnhausen 🏛️⚖️

Das Amtsgericht entschied zugunsten des Klägers und ordnete die Entfernung der Kameraüberwachung an. Die Gründe waren:

Unterlassungsanspruch: Der Kläger hat gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Unterlassung der Überwachung seines Grundstücks. Entscheidend ist, dass bereits die Möglichkeit der Überwachung ausreicht, um einen Überwachungsdruck zu erzeugen, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Überwachungsdruck: Ein Überwachungsdruck liegt vor, wenn Dritte ernsthaft und objektiv befürchten müssen, überwacht zu werden. Dies ist der Fall, wenn die Kamera das Grundstück theoretisch erfassen kann, auch wenn dies nicht tatsächlich geschieht.

Schutz der Privatsphäre: Der Schutz der Privatsphäre des Klägers überwiegt das Interesse der Beklagten an der Überwachung. Die Kamera darf nicht so betrieben werden, dass sie das Nachbargrundstück erfasst oder erfassen könnte.

Was bedeutet das für Sie als Grundstückseigentümer? 🤔🏡

  • Prüfen Sie die Ausrichtung von Kameras: Wenn Sie eine Kamera installieren, stellen Sie sicher, dass diese nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet ist oder dieses erfassen kann.
  • Schützen Sie Ihre Privatsphäre: Wenn Sie befürchten, dass eine Kamera auf Ihrem Nachbargrundstück Ihr Grundstück erfasst, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen.
  • Rechtliche Schritte: Fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich auf, die Überwachung zu unterlassen. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können Sie eine einstweilige Verfügung erwirken.



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