Mercedes-Abgasskandal Thermofenster begründet 20 % Schadensersatz vom Kaufpreis

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Auch in Zeiten der Corona-Krise geht der Diesel-Abgasskandal nicht an den Autokonzernen vorbei.

Das Landgericht Stuttgart hat jüngst, unter dem Az. 7 O 344 / 19 die Daimler AG zu einem Schadensersatz i.H.v. 20 % aus dem Kaufpreis, wegen Verwendung eines unzulässigem Thermofenster verurteilt.

Zusätzlich hat das Gericht 4 % deliktische Zinsen seit dem Kauf des Fahrzeugs für den Kläger zugesprochen. Der Kläger erhält somit über 30 % vom Kaufpreis als Schadensersatz bezahlt. Es handelt sich hierbei um einen Mercedes Benz C 220 D mit dem Motor OM 651, Euro 6.

Der streitgegenständliche Pkw wurde von der Daimler AG im Zuge einer freiwilligen Servicemaßnahme zurückgerufen, um die verbotene Abschaltvorrichtung, die gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offen gelegt wurde, dies entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, zu beseitigen.

Für das Gericht war es unerheblich, ob es sich um eine freiwillige oder um eine verpflichtende Rückrufmaßnahme des KBA gehandelt hat. Fest steht jedenfalls, dass eine verbotene Abschaltvorrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt. Dies allein begründet das deliktische Vorgehen der Daimler AG. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass hier eine vorsätzliche unerlaubte Handlung der Beklagten vorliegt.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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