Mercedes-Benz Bank: Widerruf kann zu hoher Ersparnis führen

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Widerrufsrecht bei Mercedes-Benz Bank noch heute?

Fast jeder große Autohersteller hat innerhalb des Konzerns einen eigenen Finanzservice, eine hauseigene Bank – eine solche ist auch die Mercedes-Benz Bank. Diese Banken vergeben an Kunden des Autokonzerns Kredite zur Finanzierung der Käufe. Tausende deutsche Verbraucher kaufen ihren Mercedes mithilfe eines Autokredits. Viele dieser Kreditnehmer könnten nun einen rechtlichen Vorteil haben, von dem sie gar nichts wissen und der zu hohen Ersparnissen führen kann. Einige „Autobanken“, darunter möglicherweise auch die Mercedes-Benz Bank, müssen Kunden noch heute ein Widerrufsrecht zugestehen. Mit diesem Widerruf sind einige Chancen verbunden, die man sich in keinem Fall entgehen lassen sollte.

„Ewiger“ Widerruf bei Mercedes-Benz Bank – worum geht’s?

Ein Kredit zur Finanzierung eines Autokaufs ist grundsätzlich ein Darlehen wie jedes andere. Und wer als Verbraucher, also zu privaten Zwecken, ein Darlehen aufnimmt, hat ein Widerrufsrecht. Normalerweise ist dieses Widerrufsrecht aber auf 14 Tage ab Vertragsschluss befristet. Im Falle der Autokredite hat diese Frist oft aber gar nicht zu laufen begonnen, der Widerruf ist dann noch heute möglich.

Die Widerrufsfrist beginnt nach inzwischen einhelliger Auffassung erst zu laufen, wenn der Kunde über das Widerrufsrecht informiert worden ist. Diese Information erfolgt in Form einer schriftlichen Widerrufsbelehrung. Damit aber auch jeder, auch juristische Laien, versteht, welche Voraussetzungen und Folgen das Widerrufsrecht hat, muss diese Belehrung deutlich und verständlich sein. Ist die Belehrung hingegen fehler- oder lückenhaft, setzt die Frist nicht ein. Der Widerruf ist dann quasi „ewig“ möglich. So ist es offenbar vielfach bei Autobanken geschehen. Betroffen sind nach jetzigem Kenntnisstand wohl primär Verbraucher, die ihren Autokredit nach Juni 2010 aufgenommen haben.

Was bringt der Widerruf bei der Mercedes Bank?

Nutzt man sein „ewiges“ Widerrufsrecht, wird das Geschäft einer Rückabwicklung unterzogen. Das heißt, dass man alle Darlehensraten von der Bank zurückbekommt. Zugleich muss man aber auch das Fahrzeug zurückgeben. Die Bank kann dann für Verschleiß usw. Wertersatz verlangen. Nichtsdestotrotz sind die Rückgabebedingungen beim Widerruf meist deutlich günstiger als wenn man den Wagen verkauft.

Noch interessanter ist der Widerruf für Verbraucher, die ihren Autokredit nach dem 14. Juni 2014 aufgenommen haben. Ab diesem Tag gelten nämlich besonders verbraucherfreundliche Vorschriften: Wurde ein Darlehensnehmer dann nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, entfällt auch der Anspruch auf Wert- oder Nutzungsersatz. Das heißt, dass man alle Raten gegen Rückgabe des Autos zurückbekommt und nichts weiter zahlen muss. Die Nutzung des Fahrzeugs war über die Jahre praktisch kostenlos.

Angesichts der Diesel-Problematik, insbesondere der Abgasaffäre und immer wieder auftretenden Mängeln an Fahrzeugen ist der Widerruf des Autokredits besonders attraktiv. Man kann viel Geld sparen und das Fahrzeug problemlos zurückgeben.

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Ob Sie bei der Mercedes-Benz Bank, bei der Volkswagen Bank oder einer anderen Autobank einen Kredit aufgenommen haben, spielt grundsätzlich keine Rolle. Alle Verbraucher, die seit Juni 2010 Kunde einer Autobank geworden sind, könnten betroffen sein. Allerdings bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, um festzustellen, ob der Widerruf möglich und sinnvoll ist. Die Chance, viel Geld zu sparen sollte man sich trotzdem nicht entgehen lassen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potenziell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihren Vertrag, begutachten Ihre Möglichkeiten und errechnen Ihre potentielle Ersparnis!


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