Mercedes-Dieselkandal: Gutachten setzt die Daimler AG weiter unter Druck

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Die Daimler AG kommt aus dem Dieselabgasskandal nicht heraus. Jetzt das Heimatgericht des Autobauers, das Landgericht Stuttgart, auch noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das wenig positiv ausfällt: Selbst unter idealen Betriebsbedingungen hinsichtlich Prüfsituation und Wetter hält eine Mercedes Benz E-Klasse 350 CDI die Stickoxid-Grenzwert nicht ein. 

Die Schlinge für die Daimler AG als Herstellerin der Premiummarke Mercedes-Benz zieht sich immer weiter zu. Nicht nur, dass es gefühlt wöchentlich verbraucherfreundliche Urteile gegen die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal mit weitreichenden Schadensersatzpflichten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB hagelt. Jetzt hat das Heimatgericht der Daimler AG, das Landgericht Stuttgart, auch noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, das wenig positiv für den Autohersteller ausfällt und einmal mehr deutlich macht, dass die Daimler AG wirklich mitten im Abgasskandal steckt. 

Das Gutachten zeigt: Selbst unter idealen Betriebsbedingungen hinsichtlich Prüfsituation und Wetter hält eine Mercedes Benz E-Klasse 350 CDI die Stickoxid-Grenzwert nicht ein. Die Fahrzeuge entsprechend lediglich auf dem Prüfstand den vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxid, während sie auf der Straße ein Vielfaches des Erlaubten ausstoßen. Der Hintergrund: Anfang 2020 hatte das LG Stuttgart ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um klären zu lassen, ob der Stickoxidausstoß einer streitgegenständlichen E-Klasse über dem gesetzlich zugelassen Grenzwert für Euro 5-Diesel von 180 Milligramm pro Kilometer liegt. Im September 2020 fanden dazu mehrere Testfahrten im Realbetrieb statt, die durch einen Sachverständigen überwacht und ausgewertet wurden. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache. Bei allen vier Fahrten stieß das Fahrzeug weit mehr als die erlaubten 180 Milligramm pro Kilometer Stickoxid aus, nämlich zwischen 452 und 681 Milligramm pro Kilometer. 

„Die Daimler AG hatte sowohl bestritten, dass sich unzulässige Abschalteinrichtungen im Fahrzeug befinden, als auch, dass das Fahrzeug den Grenzwert auf der Straße nicht einhalten würde. Das Gutachten erhöht nun den Druck auf die Daimler AG und lässt weitere verbraucherfreundliche Urteile im Mercedes-Abgasskandal in naher Zukunft erwarten. Es ist ein Paukenschlag, dass die streitgegenständliche Mercedes Benz E-Klasse 350 CDI selbst unter optimalen Bedingungen de facto meilenweit davon entfernt ist, die Grenzwerte einzuhalten. Wir reden hierbei nicht von marginalen Überschreitungen, sondern von Grenzwerten, die bisweilen annähernd viermal so hoch sind wie die erlaubten. Übrigens: Das Gesetz schreibt vor, dass ein Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen die Schadstoffgrenzwerte einhalten muss. Das bedeutet, dass die Daimler AG sogar noch im Vorteil bei den Prüfungen war“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. 

Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. „Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Geschädigte Verbraucher haben also weitreichende Chancen, von der Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erhalten und das Skandalfahrzeug abzugeben“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus. 

Der Dieselanwalt hat im Januar (Urteil vom 28.01.2020, Az.: VIII ZR 57/19) übrigens vor dem Bundesgerichtshof dafür gesorgt, dass deutsche Gerichte im Daimler-Abgasskandal seither mehr und mehr verbraucherfreundlich urteilen. Er hat gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden können. „Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt der Verbraucherschutzanwalt. Dass sich die Daimler AG im Mercedes-Diesel-Abgasskandal nicht länger hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken könne und zur Funktionsweise von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung äußern müsse, habe übrigens beispielsweise auch das Oberlandesgericht Köln in einer entsprechenden Verfügung erlassen (18.05.2020; Az.: 24 U 419/19).



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