Mercedes Dieselskandal – Abgasskandal und kein Ende – neben GLK nun auch C-E und S-Klasse betroffen

  • 3 Minuten Lesezeit

Bisher hatte die Daimler AG mit ihren Mercedes Modellen Glück und ist aufgrund des Umfangs des VW Abgasskandals nicht so stark ins Licht der Öffentlichkeit getreten. Dies wird sich nun ändern. Die Dieselaffäre hat nun endgültig auch die Daimler AG erreicht.

Nach Mitteilung diverse Presseberichte werden nun die Thermofenster also die Kühlmittel- Sollwerttemperaturregelung von Seiten des Kraftfahrt Bundesamtes besonders ins Visier genommen. 

Das Kraftfahrtbundesamt möchte 60.000 G LK 220 CDI Modelle der Baujahre 2012-2015 zurückrufen. 

Aufgrund der Überprüfung der GLK Modelle stellte sich heraus, dass die vorliegende Betrugssoftware flächendeckend eingesetzt wurde. 

Die Daimler AG hat bestätigt, dass sie in den Modellen mit den Motoren OM 651 und OM 642 diese Abschaltfunktion verwendet. Dies betrifft nun auch die C Klasse, die E Klasse und die S Klasse Modelle von Daimler. 

Bisher sind von den Zwangsrückrufen durch das KBA lediglich 775.000 Fahrzeuge betroffen. Daimler teilt jedoch mit, dass in ganz Europa fast 4 Million Autos von freiwilligen Softwaremaßnahmen betroffen sind. Nach unseren Informationen handelt es sich hierbei grundsätzlich um dem Versuch der Beseitigung der Abschaltfunktionen – Therme Fenster.

Das Landgericht Stuttgart hat im Vorfeld die Daimler AG am 17.01.2019 in drei Entscheidungen (23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18) zum Schadenersatz verurteilt. 

Nach Ansicht des Landgerichts ist – auch unabhängig von einem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt – eine Abschalteinrichtung unzulässig, wenn die Abgasrückführung und /oder die Abgasreinigung durch Harnstoff bei niedrigen Temperaturen von ca. unter 7° Celsius erheblich (über 45 %) reduziert wird (sog. „Thermofenster“). 

Zwar habe Daimler vorgebracht, dass die Abschalteinrichtung ab einer bestimmten – in Deutschland nicht unüblichen Außentemperatur – zum Motorschutz notwendig sei, um Schäden für die Motoren zu vermeiden. Die Daimler AG habe aber die Gründe für eine Abschalteinrichtung zum Motorschutz nicht hinreichend erklären können. Da aus Sicht des Landgerichts nicht ersichtlich ist, dass es Gründe – außer Kostengründe – dafür gebe, das Problem mit anderen technischen Lösungen zu beheben, war die Verurteilung wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gerechtfertigt.

Nach Meinung des Landgerichts Stuttgart reichen schon vorgetragene Verdachtsmomente aus sowie der Umstand des sogenannten freiwilligen Rückrufs, der nur deshalb freiwillig ist, da man ansonsten vom Kraftfahrt-Bundesamt zu einem amtlichen Rückruf gezwungen worden wäre.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KLAMERT & PARTNER Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Dieselgeschädigter und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KLAMERT & PARTNER Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten