Mercedes-Mitarbeiter wegen Betrugs verurteilt: Der Druck auf Daimler im Abgasskandal steigt

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  • Unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen mit Euro 6-Norm verbaut
  • Bei verpflichtendem Rückruf jetzt handeln, speziell bei den Modellen GLK und GLC
  • Schadensersatz deutlich über dem Marktwert der Fahrzeuge

Das Thermofenster und weitere unzulässige Abschalteinrichtungen – Chancen auf Schadensersatz steigen weiter

Die Chancen auf Schadensersatz für getäuschte Daimlerkäufer werden immer besser. Drei Mitarbeiter der Daimler AG wurden jüngst im Dieselskandal vom Amtsgericht Böblingen wegen Betruges zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte ihnen vorgeworfen, für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in Mercedes-Modelle mit der Euronorm 6, die Daimler zwischen August 2011 und Dezember 2016 verkauft hat, verantwortlich zu sein. Wegen dieser unzulässigen Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrtbundesamt für diese Fahrzeuge einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Da die Daimler-Mitarbeiter einen Strafbefehl akzeptierten, kam es zu keiner öffentlichen Hauptverhandlung. Das ist bedauerlich, weil damit zahlreiche Fragen für die interessierte Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben. Es passt aber zu der Verschleierungstaktik, wonach Daimler alles daransetzt, belastende Informationen geheim zu halten. Fest steht jedoch, dass die verurteilten Mitarbeiter die unzulässige Abschalteinrichtungen im strafrechtlichen Sinne vorsätzlich entwickelten. Dies ist ein weiterer Mosaikstein, der sich in das Gesamtbild einer absichtlichen Schädigung potenzieller Käufer einfügt.

Gute Erfolgsaussichten bei GLK und GLC mit verpflichtendem Rückruf

Auch ohne die Erkenntnisse aus einem öffentlichen Strafprozess bestehen unter bestimmten Voraussetzungen gute Erfolgsaussichten für betroffene Käufer von Mercedes Fahrzeugen. Dies gilt speziell für die Modelle GLK und GLC. Unter den Codes 5499636 und 5496127 hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf für Tausende dieser Fahrzeuge zur Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale gerade wegen der Modelle GLC und GLK eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.

An den Erfolgsaussichten ändern auch die jüngst zu Daimler ergangenen klageabweisenden Urteile des Bundesgerichthofes vom 16.09.2021 (Az. VII ZR 190/20, 286/20, 321/20, 322/20) nichts. Denn in diesen Verfahren gab es für die Fahrzeuge gerade keinen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes.

Bei Fahrzeugen mit verpflichtendem Rückruf ist die Sach- und Rechtslage aber völlig anders. In diesen Fällen wird der Daimler AG vorgeworfen, die Typengenehmigungen und damit die jeweilige Betriebserlaubnis der Fahrzeuge durch eine Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes erschlichen zu haben. Neben dem sog. Thermofenster, welches in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasreinigung der Fahrzeuge reduziert oder sogar ganz abschaltet, ist in vielen Fahrzeugen auch eine sog. Kühlmittelsollwerttemperaturregelung eingesetzt worden. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge die für die Betriebserlaubnis erforderlichen Abgastests auf dem Prüfstand bestehen.

Schadensersatz sichern – Betroffene sollten handeln

Mercedeskäufer, die bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben vom Kraftfahrtbundesamt erhalten haben, sollten ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. Bei einer erfolgreichen Klage können Geschädigte ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten hierfür den vollen Kaufpreis, lediglich abzüglich einer sog. Nutzungsentschädigung für die von ihnen selbst gefahrenen Kilometer. Hierdurch können betroffene Fahrzeugkäufer einen deutlich über dem Marktwert liegenden Schadensersatz erzielen.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Mercedes-Abgasskandal betroffen ist.
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  • wird im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen
  • hat ihren Sitz in Stuttgart und damit im Gerichtsbezirk des für Mercedes zuständigen Gerichts
  • wird mit 4,9 von 5,0 Sternen auf anwalt.de bewertet

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

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