Mietpreisüberhöhung: Vermieter muss überhöhte Miete zurückzahlen

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Ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts München vom 23.06.2021 (Az. 453 C 22593/20) hat zur Verurteilung von Vermietern geführt, ca. 3.300 EUR zurückzuzahlen und die Miete zukünftig zu senken. Hintergrund war die Feststellung, dass die Vermieter in einem angespannten Wohnungsmarkt eine überhöhte Miete verlangten, was nach geltendem Recht untersagt ist.

1. Überhöhte Miete und rechtliche Konsequenzen

Die Vermieter wurden vom Amtsgericht München dazu verpflichtet, rund 3.300 EUR an die Mieter zurückzuzahlen. Zusätzlich wurde die Miete für die Zukunft abgesenkt. Die rechtliche Grundlage für dieses Urteil liegt in der Untersagung überhöhter Mieten aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt.

2. Gesetzliche Regelungen zum Mieterschutz

Die Gesetzgebung verbietet die Erhebung überhöhter Mieten, insbesondere in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Diese überhöhte Miete wird als teilunwirksam betrachtet, und der Vermieter ist verpflichtet, die unrechtmäßig erhobenen Beträge zurückzuzahlen.

3. Unkenntnis der Gesetzeslage bei Mietern

Viele Mieter sind sich der Gesetzeslage bezüglich überhöhter Mieten nicht bewusst. Daher ist es ratsam, den Mietvertrag und die Höhe der Miete von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung kann dazu beitragen, unrechtmäßige Forderungen zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

4. Kostenlose Ersteinschätzung für Mieter

Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an, wenn Mieter ihren Mietvertrag zur Überprüfung einsenden. Dieser Service ermöglicht es Mietern, potenzielle Unregelmäßigkeiten zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn überhöhte Mieten geltend gemacht werden.

5. Fazit und Empfehlung an Mieter

Mieter sollten die Gesetzeslage zum Mieterschutz kennen und ihre Mietverträge regelmäßig überprüfen lassen, insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten. Bei Unsicherheiten oder vermuteten Verstößen gegen geltende Regelungen ist eine rechtliche Beratung ratsam.

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Mietvertrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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