Mit Cannabis, MDMA, Kokain & Co. am Steuer erwischt? Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Drogenfahrt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Wer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt,  muss ernsthafte Konsequenzen befürchten, welche je nach Grad des Drogeneinflusses und Umständen der Tat mit einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot beginnen und mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (etwa bei Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit Todesopfern) enden können.


Fahreignung vor Fahrt prüfen!

Wer fahren will, muss zuvor kritisch überprüfen, ob er hierzu auch körperlich und geistig in der Lage ist.


Ahndung ab 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum bei Cannabis, bei „harten Drogen“  immer Straftat!

Ab 1,0 ng/ml THC liegt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24a Abs. 2 StVG vor,  da es im Gegensatz zu Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol keine klaren Grenzwerte gibt, kann aber auch schon eine Straftat nach § 315c Abs. 1 Ziff. 1 StGB vorliegen. Bei sog. „harten Drogen“ wie z.B. Kokain, Heroin, MDMA, LSD usw. liegt stets eine Straftat vor.


Tat zweifelsfrei nachweisbar?

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Täter „auf frischer Tat ertappt“ worden ist oder er Gelegenheit hatte, nach dem Abstellen des Fahrzeugs Drogen zu konsumieren. Wenn eine solche Gelegenheit bestanden hat, kommt eine Strafbarkeit in der Regel nicht mehr in Betracht, aber Vorsicht: die Fahrerlaubnisbehörde kann ggf. dennoch die Fahrerlaubnis entziehen und vor Neuerteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung wegen vorhandener Eignungszweifel verlangen.


Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen, Verteidiger einschalten!

Wenn die Tatbegehung nachgewiesen werden kann, beschränkt sich die Verteidigung meist auf die Abmilderung der Strafe: Hier gilt es insbesondere, ggf. das Fahrverbot abzuwenden, die Sperrfrist zu verkürzen und die schnellstmögliche Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Auch die Höhe der Geldstrafe kann häufig zugunsten des Beschuldigten reduziert und so eine Eintragung im Bundeszentralregister ggf. vermieden werden.

Wem eine Fahrt unter Drogeneinfluss vorgeworfen wird, sollte gegenüber der Polizei keine Angaben tätigen und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, sowie einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen.


Als erfahrener und bundesweit tätiger Verteidiger in Verkehrsstrafsachen vertrete ich Sie gerne!


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