Mit dem Handy am Steuer erwischt worden? – Das sind die Konsequenzen
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Noch schnell eine Nachricht beantworten oder einen Anruf wegdrücken: Auch am Steuer nutzen viele Autofahrer das Smartphone. Dabei ist das Handy während der Fahrt ein absolutes Tabu – das schreiben Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog vor. Wer erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Smartphone am Steuer aber erlaubt.
Grundsätzlich ist laut § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Bedienung aller elektronischen Geräte während der Fahrt verboten – damit auch das Handy am Steuer. Allein das Berühren des Geräts als Fahrer stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar. Daraus ergibt sich, dass folgende Handlungen für Autofahrer untersagt sind:
- Telefonieren mit dem Handy am Ohr
- Schreiben von Textnachrichten auf Handys oder Smartwatches
- Informationsrecherche am Smartphone
- Bedienen des Navigationsgeräts mit der Hand
Damit sind alle Handlungen verboten, die es erfordern, das Handy oder ein anderes elektronisches Gerät während der Fahrt in die Hand zu nehmen. Der Grund: Ablenkung ist eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Der Autofahrer sollte zu jeder Zeit seine volle Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr richten. Das Verbot von Handys am Steuer soll also den Fahrer und alle weiteren Verkehrsteilnehmer vor Unfällen schützen. Einige Versicherungen schränken sogar den Versicherungsschutz des Autofahrers ein, wenn ein Unfall auf die Nutzung eines Handys am Steuer zurückzuführen ist.
Elektronische Geräte am Steuer – das sind die Strafen
Je nachdem, welche Konsequenzen die Nutzung des Handys am Steuer hat, drohen unterschiedlich harte Strafen für die Ordnungswidrigkeit. Gefährdet die Bedienung eines elektronischen Geräts während der Fahrt andere Personen, werden beispielsweise ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Beobachtet die Polizei einen Autofahrer, wie er das Smartphone in die Hand nimmt, drohen immerhin 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Der Fahrer muss übrigens nicht mit dem Smartphone in der Hand geblitzt werden, um die Tat festzustellen. Die Beobachtung durch einen Polizisten reicht aus, um eine Strafe zu verhängen.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 Euro | 1 | |
… mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 Euro |
Smartphone am Steuer während der Probezeit – das sind die Konsequenzen
Fahranfänger in der Probezeit müssen mit härteren Strafen rechnen als geübte Fahrzeugführer. Die Nutzung des Handys am Steuer gilt als sogenannter A-Verstoß – ein schwerwiegender Regelbruch im Straßenverkehr während der zweijährigen Probezeit. Die Konsequenz: Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) wird angeordnet. Zusätzlich muss der Fahranfänger das Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog bezahlen. Begeht der Fahrer in der Probezeit zwei weitere A-Verstöße, wird ihm der Führerschein wieder entzogen.
Handy am Steuer – das sind die Ausnahmen
Grundsätzlich ist die Nutzung von sämtlichen elektronischen Geräten für Fahrzeugführer also verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen. Smartphones und Navigationsgeräte dürfen während der Fahrt auch vom Fahrer bedient werden, wenn sich die Geräte per Sprache steuern lassen. Dazu sollten sie in einer entsprechenden Halterung festgesteckt werden. Freisprechanlagen, Headsets und Sprachsteuerung sind also erlaubt, weil der Autofahrer das Gerät nicht in die Hand nehmen und den Blick abwenden muss. Der Fahrer muss aber sicherstellen, dass er wichtige Geräusche im Straßenverkehr – wie beispielsweise ein Martinshorn – zu jeder Zeit wahrnehmen kann. Der § 23 Abs. 1 StVO formuliert es wie folgt: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Zudem ist es erlaubt, das Handy in der Hand zu halten, wenn der Motor abgeschaltet ist – etwa an Bahnübergängen oder im Stau. Aber Achtung: Schaltet sich der Motor zum Beispiel an einer Ampel aufgrund der Start-Stopp-Automatik aus, ist das Handy am Steuer nicht erlaubt. Hier darf das Gerät trotzdem nur per Sprache gesteuert werden.
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