Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Existenzbedrohung absichern

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Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, erhält vom Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Meistens reicht die Rente jedoch nicht zum Leben. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen können die Lücke decken. Sie zählen jedoch nicht zu den preiswertesten Versicherungen. Darüber hinaus leisten Berufsunfähigkeitsversicherer nur bis zum Ablaufdatum der Versicherung. 

Lehnt der private Versicherer den Antrag auf Zahlung einer Rente ab, so liegt dies meist an zwei Gründen. Entweder wird der Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht. Die meisten Verträge fordern, dass der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann. Oder die Leistungen werden abgelehnt wegen sogenannter Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherer beruft sich dabei darauf, dass der Antragsteller bei Abschluss des Vertrages die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies versehentlich oder absichtlich erfolgt ist. Der Versicherer kann den Vertrag dann sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten oder den Rücktritt erklären. Leistungen gibt es in solchen Fällen nicht. Sogar die bisher bezahlten Versicherungsprämien sind verloren.

Die Frage, ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, ist eine medizinische Frage. Dabei wird die zuletzt ausgeübte Tätigkeit „wie in guten Tagen“ der Beurteilung zugrunde gelegt. 

Die häufigsten Auslöser für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, gefolgt von Krankheiten an Muskeln und Skelett. Die Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, ist schwierig, denn meistens müssen komplexe Sachverhalte beurteilt werden.

 Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Herrn Rechtsanwalt Roland Tilch, Fürth wenden.


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