Mitarbeiter - Krankmeldung wegen jedem ... und Vorsorge

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Es gibt viele Mitarbeiter, die sehr gute Dienste leisten und Freude machen.  
Es gibt  aber auch welche, die "Krankmeldungen" scheinbar vorschnell machen und dadurch Unmut erzeugen. Der Arbeitgeber bezahlt Geld und bekommt keine Gegenleistung.
In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

1. Ist eine Krankmeldung möglich wegen einer (leichten) Erkältung?

Ein Arzt kann eine Krankschreibung  bei einer einfachen Erkältung vornehmen.
a. Symptome und Schweregrad:
Leichte Erkältungssymptome wie leichter Schnupfen und gelegentlicher Husten sind normalerweise kein Grund zur Sorge. Wenn die Symptome jedoch an Intensität zunehmen und mit Fieber, starkem Husten, Kopf- und Gliederschmerzen einhergehen, empfiehlt die Ärzteschaft  ein/e Arzt/Ärztin zu konsultieren.
b. Notwendigkeit der Krankschreibung:
Je nach Arbeitsvertrag benötigt man spätestens nach drei Tagen eine Krankschreibung, wenn man nicht in der Lage ist zu arbeiten. Telefonische Krankschreibungen sind seit dem 07. Dezember 2023 möglich, wenn man beim Arzt bekannt ist und es sich um eine leichte Atemwegserkrankung mit leichten Symptomen handelt.
c. Warum Krankschreibung bei Erkältung?:
Die Krankschreibung dient - laut Ärzteschaft- dem Schutz des/r Patienten/-in selbst und der Gesellschaft. Durch den Kontakt mit anderen am Arbeitsplatz besteht das Risiko, dass die Erkältung sich ausbreitet und man weitere Personen ansteckt. Außerdem benötigt der Körper Zeit, um sich von einer Erkältung zu erholen.
d. Dauer der Krankschreibung:
Die Dauer einer Krankschreibung bei Erkältung kann variieren. In der Regel beträgt sie etwa "drei Tage". Bei schwerwiegenderem Verlauf oder Komplikationen kann sie jedoch länger dauern. Bei einem starken grippalen Infekt kann die Krankschreibung beispielsweise "zwei Wochen" betragen

Zwischenergebnis: Ärzte meinen: "Wer erkältet ist, sollte zuhause bleiben". Dennoch ist es in manchen Fällen trotz einer Erkältung möglich zu arbeiten, besonders wenn die Symptome mild sind und die Arbeit keine körperliche Anstrengung erfordert.

2. Welche Möglichkeiten bestehen?
Wenn ein Mitarbeiter sich bei "jeder Erkältung" krank meldet, gibt es einige Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen können, um damit umzugehen:

a) Homearbeitsplatz und Absprachen mit dem Arbeitgeber
Der MItarbeiter kann sich bei einem Homearbeitsplatz trotz Erkältung schonen und andere Mitarbeiter nicht anstecken. 

Könnte man denken: Was sagen die Ärzte und was sagt die Rechtsprechung?

Wenn jemand von zu Hause aus arbeitet und eine Erkältung hat, sollte er oder sie sich ausreichend auskurieren. Es ist wichtig, die eigene Gesundheit zu schützen und die Ansteckungsgefahr für andere zu minimieren. In der Regel sollte die betroffene Person nicht arbeiten, um sich zu erholen und die Genesung zu unterstützen.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Die betroffene Person sollte ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie krank ist. Gemeinsam kann besprochen werden, ob es Möglichkeiten gibt, die Arbeit von zu Hause aus anzupassen (z. B. leichtere Aufgaben, reduzierte Arbeitszeit) oder ob eine Krankschreibung erforderlich ist.

b. Zusammenfassung von Krankheitstagen und Urlaubstagen:
Einige Unternehmen kombinieren Krankheitstage und Urlaubstage zu einem einzigen bezahlten Freizeitpaket. Dies wird oft als bezahlte Freizeit (Paid Time Off, PTO)bezeichnet. Durch diese Politik werden Mitarbeiter belohnt, die nicht häufig krank sind, und es entmutigt Mitarbeiter, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu nehmen, wenn sie tatsächlich nicht krank sind. Dies kann eine Methode sein, um mit Mitarbeitern umzugehen, die ständig krankheitsbedingte Fehlzeiten haben.

c. Krankmeldungen an den Vorgesetzten:
Manchmal missbrauchen Mitarbeiter ihre Krankheitstage, indem sie einfach eine E-Mail schreiben oder eine SMS ua. hinterlassen, ohne mit einem Vorgesetzten zu sprechen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter, insbesondere solche mit schlechter Anwesenheitsbilanz, direkt mit einem Vorgesetzten sprechen, wenn sie sich krank melden. Keine Voicemails oder Textnachrichten – sie müssen mit jemandem sprechen.

d. Kommunikation und Verständnis:
Sprechen Sie mit dem betroffenen Mitarbeiter. Finden Sie heraus, ob es spezifische Gründe für die häufigen Krankmeldungen gibt. Möglicherweise gibt es gesundheitliche oder persönliche Umstände, die berücksichtigt werden müssen. Zeigen Sie Verständnis und bieten Sie Unterstüt-zung an.
Es ist wichtig, eine ausgewogene Herangehensweise zu finden, die die Gesundheit der Mit-arbeiter berücksichtigt, aber auch die Effizienz und Produktivität des Unternehmens sicherstellt. 

3. Rechtliche Vorsorge 

a) Probezeit vereinbaren
Probezeit ist die vertraglich geregelte Testphase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Während dieser Zeit kann der Arbeitgeber überprüfen, ob der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist.

Dauer der Probezeit: Die Dauer der Probezeit muss im Arbeitsvertrag explizit festgehalten werden. Laut § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. In der Praxis liegt die Dauer der Probezeit im Durchschnitt zwischen drei bis sechs Monaten.

Verlängerung der Probezeit: Dein Arbeitgeber darf die Probezeit einmalig verlängern, wenn er sich innerhalb des vereinbarten Zeitraums noch kein Urteil bilden konnte. Die gesamte Probezeit darf jedoch die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Kündigung während der Probezeit: Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich, inklusive einer verkürzten Kündigungsfrist von lediglich zwei Wochen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nachträglich auf ein früheres Ende der Probezeit einigen.

b) Abschluss von zeitlich befristeten Verträgen
Zeitlich befristete Verträge laufen aus und müssen nicht gekündigt werden. Der Vertrag läuft aus. Solche Verträge können auf zwei Arten geschlossen werden:


Zeitliche Befristung:
Der Arbeitsvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Der Beendigungszeitpunkt ist festgelegt, und es bedarf keiner Kündigung. Das Arbeitsverhältnis erlischt automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

Zweckgebundene Befristung:
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist zeitlich nicht bestimmbar, sondern hängt von einem künftigen Ereignis oder einem bestimmten Zweck ab. Ein Beispiel dafür ist die Einstellung als Krankheitsvertretung. Ist der Zweck erfüllt, endet das Arbeitsverhältnis mit einer Auslauffrist von zwei Wochen.

c) Anwesenheits-Prämie vereinbaren:  
Bei der Anwesenheits-Prämie erhalten Beschäftigte eine finanzielle Belohnung, wenn sie nie oder nur selten erkranken. Arbeitsrechtlich ist dies erlaubt, und im Entgeltfortzahlungs-Gesetz gibt es Regelungen, wie der Arbeitgeber diese Prämie bei Krankheit mindern darf.


Dieser Tipp ersetzt keine Rechtsberatung und erfolgt ohne Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.


Hermann Kulzer MBA (Sozialmanagement)
Rechtsanwalt




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