Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups: Was sind „virtuelle Beteiligungen“?

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Besonders für junge Unternehmen ist es wichtig, gute Mitarbeiter mit den wenigen finanziellen Mittel, die sie haben, zu überzeugen. Hohe Gehälter können sich die Start-ups meist noch nicht leisten. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, Schlüsselmitarbeiter zu gewinnen und an dem wirtschaftlichen Erfolg des Start-ups partizipieren zu lassen; diese Vergütungsmethoden kann man als Mitarbeiterbeteiligungen zusammenfassen. 

Virtuelle vs. reale Beteiligungen

Um die Schlüsselmitarbeiter an das Start-up zu binden, können die Mitarbeiter Anteile an der Gesellschaft übertragen bekommen. Damit sitzen die Mitarbeiter „im selben Boot“ wie die (Gründungs-)Gesellschafter. Sie haben also den gleichen Anreiz, dass das Start-Up erfolgreich wird. 

Das erreicht man z. B. mit einer Übertragung „echter“ Anteile der Gesellschaft oder aber mit virtuellen Anteilen; auch eine stille Gesellschaft ist denkbar. Der Mitarbeiter wird wirtschaftlich dabei so gestellt, als würde er die Anteile halten. 

Tatsächlich erhält er nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Gesellschaft auf Zahlung. Da die virtuellen Anteile bei einem erfolgreichen Verkauf der Gesellschaft ein Vielfaches eines Jahresgehalts des Mitarbeiters ausmachen können, nimmt dieser im Gegenzug für die virtuellen Anteile eine niedrigere Monatsvergütung in Kauf.

Vorteile und Nachteile einer virtuellen Beteiligung

Nachteil einer virtuellen Beteiligung ist, dass der Mitarbeiter nur einen schwachen schuldrechtlichen Anspruch besitzt und keine realen Anteile. Er hat in der Regel auch keine Stimmrechte oder Auskunftsrechte, wie ein echter Gesellschafter. Ein weiterer Nachteil für die Gesellschaft ist, dass die Bezüge aus einem virtuellen Beteiligungsplan (auch: Virtual Stock Option Plan, VSOP) auch der Sozialversicherungspflicht und der Lohnsteuer unterliegt.

Allerdings überwiegen meistens die Vorteile. Denn zum einen muss der Mitarbeiter die virtuellen Anteile erst versteuern, wenn er tatsächlich damit Einnahmen erzielt. Bei echten Gesellschaftsanteilen muss er sofort den erhaltenen Wert der Anteile versteuern. Außerdem muss der Mitarbeiter kein Geld an die Gesellschaft für die virtuellen Anteile bezahlen; er kann die Anteile sozusagen erarbeiten.

Für die Gesellschaft hat ein virtueller Beteiligungsplan den Vorteil, dass die Gesellschafterstruktur gleichbleibt und kein Streubesitz entsteht. Es bedarf ggf. auch keiner Zustimmung anderer Gesellschafter oder Investoren (hängt vom Beteiligungsvertrag ab), um virtuelle Anteile zu verteilen. Und wie bereits erwähnt, schont das Modell die Liquidität des Start-ups.

Ob ein Virtual-Stock-Option-Plan für Ihre Bedürfnisse passt und zu welchen Bedingungen, müssen Sie mit einem Fachanwalt besprechen.


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