BGH erleichtert Mitarbeiterbeteiligung an GmbH

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Angesichts zunehmender Globalisierung und steigendem Wettbewerbsdruck versuchen mehr und mehr Betriebe den damit verbundenen Herausforderungen mit Formen der Mitarbeiterbeteiligung zu begegnen. Diese eignet sich erwiesenermaßen hervorragend zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit und Eigenkapitalbasis.

Fach- und Führungskräfte werden dadurch an das Unternehmen gebunden, die Beteiligung ist verbunden mit einer Kapitalerhöhung und nicht zuletzt sind die Mitarbeiter auf Grund der finanziellen Anreize direkt am Unternehmensziel interessiert und somit motivierter.

Eingeführt von den großen Aktiengesellschaften bahnt sich die Mitarbeiterbeteiligung nun ihren Weg in den Mittelstand und erfreut sich dort zunehmender Beliebtheit, vor allem im Bereich der GmbH.

Als nachteilig erweist sich dabei jedoch die kostenintensive Beurkundungspflicht für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen an die Mitarbeiter. Aus diesem Grund wurden flexiblere Lösungen entwickelt, unter anderem die Gründung einer GbR, welche Gesellschaftsanteile der GmbH hält. An dieser GbR werden dann die GmbH-Mitarbeiter beteiligt und somit auch am Gewinn.

Häufig wurde jedoch die Meinung vertreten, dieses Modell sei nicht zulässig, da hierbei die zwingenden notariellen Formvorschriften des § 15 Abs. 4 GmbHG umgangen würden.

Nunmehr hatte der Bundesgerichtshof sich mit dieser Frage zu beschäftigen und sich ausdrücklich für dieses Modell der Mitarbeiterbeteiligung ausgesprochen (BGH, Urteil vom 10. März 2008 (II ZR 312/06). Eine Umgehung der notariellen Beurkundungspflicht iSd § 15 Abs. 4 GmbHG sei nicht allein deswegen anzunehmen, weil die GbR allein zum Zwecke des Haltens und Verwaltens von GmbH-Geschäftsanteilen gegründet worden ist, so der BGH. Vielmehr ist die Beteiligung der Mitarbeiter am Gewinn der GmbH, ohne Einräumung von Mitbestimmungsrechte für diese, ein legitimer Zweck für eine GbR.

Mit dieser Rechtsprechung trägt der Bundesgerichtshof nun den Zielen der Mitarbeiterbeteiligung und somit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands Rechnung.

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