Mithaftung bei Massenkarambolage

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Wer in einen Kettenauffahrunfall schlittert, haftet für den Schaden am Heck des Vordermanns nur zu 75 %.

„Wer auffährt, hat Schuld" - dieser Grundsatz gilt nicht bei einer Massenkarambolage. Auch derjenige, der bereits auf ein anderes Auto aufgefahren ist, muss sich sein eigenes Mitverschulden an dem Kettenauffahrunfall vorhalten lassen. Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass durch das eigene aufgefahrene und stehengebliebene Fahrzeug der Bremsweg des nachfolgenden Fahrzeugs verkürzt wird. Dadurch erhöht sich die Betriebsgefahr des eigenen Autos. Deshalb muss der nächste Auffahrende nur 75 % des Schadens am Heck des Autos des Vordermanns übernehmen.



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