Mithaftung 25 % bei verbotswidrig geparktem Fahrzeug

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Das Oberlandesgericht Frankfurt musste sich im April 2018 mit der Frage auseinandersetzen, ob der Halter eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs bei einer Kollision für den Schaden als Mitverantwortlicher haftet.

Zum Sachverhalt: Der Kläger parkte sein Auto zur Abendzeit hinter einer verengenden Verkehrsinsel im Halteverbot am rechten Straßenrand. Aufgrund der eintretenden Dunkelheit und der dadurch schlechten Sichtverhältnisse übersah der Beklagte das ordnungswidrig geparkte Auto und kollidierte mit der hinteren linken Ecke des parkenden Pkw.

Der Falschparker verlangte von dem Fahrer Schadensersatz in Höhe des kompletten Unfallsachschadens. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage in seinem Urteil ab und entzog dem Kläger somit aufgrund seiner Ordnungswidrigkeit des Falschparkens den Anspruch auf Schadensersatz (LG Frankfurt, 24.11.2017, Az. 16 U 212/17). Der Kläger wehrt sich gegen das Urteil und legte Berufung ein.

Das OLG Frankfurt entschied nun, dass 75 % der Kosten vom Fahrer, also dem Beklagten, getragen werden müssen, da dieser zum Großteil den Unfall aufgrund seiner Handlung und Fahrweise herbeigeführt hat. Aufgrund der Möglichkeit des Ausweichens/Vorbeifahrens an einem ersichtlich falsch geparkten Fahrzeug kann der Schadensersatzanspruch bzgl. des Falschparkers nicht gänzlich entfallen.

Aufgrund des Umstandes der Dunkelheit sowie des Falschparkens an einer unübersichtlichen Stelle müsse dem Falschparker hier jedoch ein Haftungsanteil von 25 % zugerechnet werden, da dieser zwar nicht hauptursächlich für den Unfall war, jedoch aufgrund seiner Handlung eine Mitschuld trage.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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