MLP Bank verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – noch 4 Wochen Darlehensverträge widerrufen

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MLP Bank verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – noch vier Wochen lang Widerruf von Darlehensverträgen möglich

Die MLP Bank verwendete über viele Jahre, vor allem 2003, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei ihren Verbraucherdarlehensverträgen. Bis Anfang 2016 entstand ein sog. „ewiges“ Widerrufsrecht, wenn Verbraucher fehlerhaft belehrt wurden, denn das bis dahin geltende Recht sah vor, dass die Widerrufsfrist in solchen nicht zu laufen begann. Ein Widerruf war dadurch auch nach vielen, vielen Jahren noch möglich. Nunmehr gilt seit Anfang 2016 aber eine absolute Widerrufsfrist von etwas über einem Jahr, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Für Altfälle hat der Gesetzgeber eine letztmalige Ausübung des Widerrufsrechts zum 21.6.2016 zugelassen. Danach ist ein Widerruf dann nicht mehr möglich.

Enorme Einsparungen für Verbraucher durch späten Widerruf von Verträgen bei der MLP Bank möglich

Die Chance, einen Altvertrag bei der MLP Bank zu widerrufen, sollte aber unbedingt genutzt werden. Denn sie kann sich enorm rentieren. Im Falle eines Widerrufs fällt anders als bei einer Kündigung keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung an, die Kreditinstitut und Darlehensnehmer i.d.R. für den Kündigungsfall vereinbart haben. Vielmehr wird der Vertrag rückabgewickelt. Beide Seiten haben alles Erlangte herauszugeben, die Bank insbesondere die erhaltenen Zinsen und damit Erwirtschaftetes. Kunden der MLP Bank können darüber hinaus dann auch nach erfolgtem Widerruf ganz einfach einen neuen Kredit zu den heute deutlich besseren Konditionen aufnehmen.

Abweichungen in Widerrufsbelehrungen der MLP Bank vom Muster des Gesetzgebers lassen Vertrauensschutz entfallen

Da die MLP Bank in der Gestaltung ihrer Widerrufsbelehrungen in erheblicher Weise vom Muster des Gesetzgebers abwich, entfällt auch der ihr grds. zustehende Vertrauensschutz. Dieser schützt den guten Glauben von Kreditinstituten in die Richtigkeit eines vom Gesetzgeber entworfenen Musters. Die offensichtlichsten Abweichungen in den Widerrufsbelehrungen der MLP Bank sind, dass sie zum einen den Rahmen um die Widerrufsbelehrung wegließ. Zum anderen verwendete sie auch keine einzige der im Muster vorgesehenen Zwischenüberschriften.

Belehrung über Fristbeginn durch MLP Bank nicht ausreichend

Zum einen stellt es wohl einen Fehler dar, dass die MLP Bank im Hinblick auf den Fristbeginn die Formulierung „frühestens“ verwendete, ohne weitere Angaben zu den Umständen zu machen, die den Fristbeginn neben dem Erhalt der Belehrung noch beeinflussen könnten. Dadurch war es für ihre Kunden nicht möglich, den genauen Zeitraum der Widerrufsfrist ordentlich zu bestimmen, da ihnen die Kriterien für die Ermittlung des Startpunkts fehlten. Das dürfte irreführend und damit ein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot sein.

Formfehler in Widerrufsbelehrungen der MLP Bank – Zwischenüberschriften fehlen

Darüber hinaus fehlen in den Widerrufsbelehrungen der MLP Bank auch jegliche Zwischenüberschriften. Diese haben den grundsätzlichen Zweck, den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass mit der Ausübung seines Widerrufsrechts auch ganz wesentliche Folgen verbunden sind, insbesondere erhebliche Pflichten für ihn selbst. Dem Ziel einer vollumfänglichen, deutlichen Belehrung des Verbrauchers wird das so nicht gerecht. Auch das Weglassen der Überschriften stellt daher wohl einen Fehler der Widerrufsbelehrungen der MLP Bank dar.

Kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit durch Werdermann | von Rüden

Kunden der MLP Bank sollten aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit noch heute einen Anwalt mandatieren, der für sie die Widerrufsformalitäten regelt und das Verfahren insgesamt betreut. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden sind ausgewiesene Experten im Hinblick auf Verbraucherkredite, nicht zuletzt, weil sie in den vergangenen Jahren etliche Prozesse auf diesem Feld geführt haben. Zum Service der Kanzlei Werdermann | von Rüden gehört auch eine kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf deren Widerrufbarkeit hin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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