Mobbing am Arbeitsplatz

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Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet feindliches Verhalten, das regelmäßig, systematisch und über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird, um die physische und psychische Gesundheit des Opfers zu schädigen.

Mobbing kann sich auf verschiedene Weise äußern, z.B.:

  • Beleidigungen und Beschimpfungen
  • Ausgrenzung und soziale Isolierung
  • Erniedrigung und Demütigung
  • Sabotage und gezielte Fehlermeldungen
  • Drohungen und Einschüchterung

Welche Arten von Mobbing gibt es?

Man unterscheidet verschiedene Arten von Mobbing, z.B.:

  • Mobbing durch Vorgesetzte (Bossing): Hierbei übt ein Vorgesetzter Macht auf den Mitarbeiter aus, um diesen zu schikanieren und zu mobben.
  • Mobbing durch Kollegen (Mobbing unter Kollegen): Hierbei grenzen Kollegen den Mitarbeiter aus, beleidigen ihn oder sabotieren seine Arbeit.
  • Mobbing durch Untergebene (Staffing): In diesem Fall üben Untergebene Druck auf den Vorgesetzten aus, um diesen zu mobben.

Welche Rechte haben Sie als Opfer von Mobbing?

Als Opfer von Mobbing haben Sie verschiedene Rechte, z.B.:

  • Recht auf ein mobbfreies Arbeitsumfeld: Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Mobbing keine Chance hat.
  • Recht auf Schutz Ihrer Gesundheit: Ihr Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Ihre Gesundheit vor den Folgen von Mobbing zu schützen.
  • Recht auf rechtliches Gehör: Sie haben das Recht, sich gegen Mobbing zu wehren und Ihre Rechte einzufordern.

Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt helfen?

Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte als Opfer von Mobbing durchzusetzen. Dazu kann gehören:

  • Beratung und Aufklärung: Ich erkläre Ihnen Ihre Rechte und helfe Ihnen, Ihre Situation rechtlich einzuschätzen.
  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Ich nehme Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf und setze mich dafür ein, dass das Mobbing unterbunden wird.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ich helfe Ihnen dabei, Schadensersatz, Schmerzensgeld oder eine Unterlassungsklage gegen Ihren Arbeitgeber durchzusetzen.
  • Gerichtliche Vertretung: Ich vertrete Sie vor Gericht, wenn es notwendig wird.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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