Mobiler Blitzer. BAB 24, km 218,15, AS Fehrbellin, in Fahrtrichtung Berlin- Rat vom Fachanwalt!

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Der mobile Blitzer wird in Höhe der Anschlussstelle Fehrbellin aufgestellt. Aufgrund des Großbauprojektes "Havellandautobahn" gilt hier eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Beschilderung wird von dem zuständigen Amtsgericht Neuruppin als ausreichend angesehen, in bestimmten Konstellationen kann aber erfolgreich mit der Rechtsfigur des "Augenblicksversagen" argumentiert werden. Ein erfahrener Verteidiger kann aber das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ersparen, indem er hier die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Poliscan speed zu Ihren Gunsten ausnutzt.

Dieses ist das meist umstrittenste Messgerät Deutschlands und zwar spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016. Testreihen haben ergeben, dass serienmäßig bei mindestens 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Es ist in Ihrem Fall nicht ausgeschlossen, dass dieser Fehler vorliegt.  Das Gerät soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, das System auf ausreichend festen Untergrund zu stellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderungen ergeben. Darauf wird häufig nicht geachtet. Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar.  Auch dies kann in Ihrem Fall nicht ausgeschlossen werden. Gleichfalls kommt es zu Zuordnungsproblemen, wenn im dichten Verkehrsgeschehen gemessen wird  und sich in direkter Nähe des angeblich gemessenen Fahrzeugs ein weiteres Fahrzeug in Fahrtrichtung befindet. Auch wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht Neuruppin nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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