Blitzer: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Tornau vor der Heide, BAB 9, km 83,500, Ri. München- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann nicht nur teuer, sondern auch sehr unangenehm werden. Schon ab 21 km/h über dem Limit droht ein Punkt und ab 26 km/h sind neben dem Bußgeld in Höhe von 80 € ein Punkt sowie ein Monat Fahrverbot möglich. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch erhöht werden.

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen aber bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Geblitzt wurden Sie von dem Lasergerät PoliscanSpeed, dessen Fehlerquellen ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Lasersignale in aufgefächerter Form aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Sie werden dann vom Gerät gespeichert und verarbeitet. Mittels der gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Verzerrte Rückstrahlsignale führen aber in etwa der Hälfte aller Messungen zu fehlerhaften Zeitangaben und damit ungenauen Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Ebenso häufig werden Daten unzulässig nicht aus dem vorgegebenen Messbereich von 20 m bis 50 m vor dem Messgerät verarbeitet. Dann liegt ein klarer Verstoß gegen die Gerätezulassung vor.

Der Blitzer hat Zuordnungsprobleme bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten. Es ist dann nicht sicher nachweisbar, dass tatsächlich eine Messung des abgebildeten Fahrzeugs erfolgte.

Ist der Scanwinkel falsch eingestellt, kommt es zu sogenannten Schrägemessungen. Diese haben automatisch erhöhte Messergebnisse zur Folge.

Um diesen häufigen Aufbaufehler zu vermeiden, sollen die Beamten vor dem Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Fehlt in der Akte hierfür der Nachweis, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann die Eichung des Gerätes abgelaufen sein. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.



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