Mobilfunkanbieter fordert Schadensersatz! Widerruf des Mobilfunkvertrags!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihr Mobilfunkanbieter fordert wegen fristloser Kündigung von Ihnen Schadensersatz!

Sie haben für einige Zeit Ihre Handyrechnungen nicht bezahlt und nun hat Ihr Mobilfunkanbieter den Vertrag gekündigt und fordert von Ihnen bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit Schadensersatz? Grundsätzlich bietet das Gesetz diese Möglichkeit.

Es gibt Fallvarianten, wie Sie ggf. nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind.

Mobilfunkvertrag mit Handy

Sie haben einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und für eine geringe Zuzahlung ein hochpreisiges Handy dazubekommen. Hätten Sie das Handy direkt und ohne Vertrag bei Ihrem Mobilfunkanbieter gekauft, hätten Sie z. B. 400,00 € oder mehr dafür zahlen müssen.

Fristlose Kündigung des Mobilfunkvertrages

Sie konnten aus gewissen Umständen Ihre monatlichen Rechnungen nicht mehr zahlen. Mahnungen des Mobilfunkanbieters, von einem Inkassounternehmen oder von einem Rechtsanwalt haben Sie unbeachtet gelassen und nun haben Sie die Kündigung erhalten, mit der gleichzeitigen Aufforderung Schadensersatz zu zahlen.

Grundsätzlich darf der Mobilfunkanbieter sich so stellen, als wäre der Mobilfunkvertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gelaufen. Das bedeutet an einem Beispiel ausgedrückt:

Mindestvertragslaufzeit 24 Monate, so monatlich 50,00 € inkl. eines Handys.

Sie kommen nach 4 Monaten in die Situation, die 50,00 € nicht mehr zahlen zu können. Ihr Mobilfunkanbieter kann somit für die verbleibenden 20 Monate 50,00 € als Schadensersatz von Ihnen verlangen, mithin 1.000,00 €.

Die rückwirkende Auflösung des Mobilfunkvertrags

Sicherlich ist die Forderung des Mobilfunkanbieters nachvollziehbar, da es schließlich nicht an ihm gelegen hat, dass der Vertrag ein frühzeitiges Ende nehmen musste. Es lag ja an Ihnen, dass Sie die Rechnungen nicht mehr zahlen konnten. Auch rechtlich lässt sich Forderung mit dem Gesetzt übereinbringen.

Sofern Sie zu Ihrem Vertrag ein hochpreisiges Handy dazubekommen haben und hierfür lediglich einen kleinen Betrag, z. B. 1 €, zuzahlen mussten, bieten Ihnen sich evtl. Auswege an, wie Sie der Forderung Ihres Mobilfunkanbieters noch entgehen können.

Sofern gewisse gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Es kommt nicht darauf an, dass der Vertrag über das Internet abgeschlossen worden ist. Auch die Verträge, die im Handyladen an der Ecke oder beim Elektrohändler abgeschlossen worden sind, fallen hierunter.

Wir Juristen nennen so etwas „sonstige Finanzierungshilfe“.

Auch der Umstand, dass der Vertrag zwischenzeitlich gekündigt worden ist, lässt dieses Ihre Rechte als Verbraucher nicht entfallen.

Wir haben schon vergleichbare Fälle erfolgreich für unsere Mandanten über zwei Instanzen (Amtsgericht und Landgericht) durchgesetzt.

Gerne prüfen wir auch Ihren Sachverhalt, sprechen Sie uns an.

Breddermann

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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