Bis zu 5.000,00 € Schadensersatz gegen Mobilfunkanbieter wegen unberechtigter Daten-Weitergabe an Schufa

  • 2 Minuten Lesezeit

Offenbar haben nahezu alle bekannten Mobilfunk-Anbieter, wie insbesondere Telefónica/O2, Telekom, Vodafone, freenet, etc., aber auch Energieversorger, z. B. Eprimo, jahrelang unberechtigt sog. Positivdaten an die Schufa weitergegeben und damit gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.


Positivdaten sind Informationen wie etwa die Anzahl laufender und früherer Verträge mit verschiedenen Anbietern oder wann/wie schnell Rechnungen bezahlt wurden.

Derartige Informationen fließen in das sog. Scoring der Schufa und anderer Auskunfteien mit ein und beeinflussen so entscheidend die Bonität der betroffenen Verbraucher und damit letztlich deren Möglichkeiten, Verträge abzuschließen oder eine Kreditfinanzierung zu erhalten.

Die Weitergabe und Verarbeitung derartiger Informationen ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedoch nur in engen Grenzen zulässig und bedarf in der Regel vor Allem der Einwilligung des Betroffenen (m/w/d).  


Nachdem u. a. Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung dies aufdecken konnten, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Mobilfunkanbieter zunächst abgemahnt und sodann wegen diesen Datenschutzverstößen verklagt.

Zwischenzeitlich sind aber auch schon zahlreiche Einzelklagen von betroffenen Verbrauchern (m/w/d) anhängig und es liegen bereits einige positive Urteile vor, die die vorgenannten Praktiken als unrechtmäßig einzustufen und den Klageparteien jeweils bis zu 5.000,00 € Schadensersatz zugesprochen haben.


Der Autor dieser Information, Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 20 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig.

In den letzten Jahren hat er Verbraucher (m/w/d) vor allem im sog. Abgasskandal, in versicherungs- und bankrechtlichen Widerrufsfällen sowie bei Online-Casino Spielverlusten kompetent rechtsanwaltlich vertreten, inzwischen aber bereits auch eine Vielzahl von Datenschutzverstoß-Fällen erfolgreich bearbeitet, teilweise auch als Kooperationsanwalt/Terminbevollmächtigter nahezu aller bundesweit agierenden Rechtsanwaltskanzleien auf Verbraucherseite.

Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesen Bereichen sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere der Gerichte in Franken und Bayern.


Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, wie Sie herausfinden können, ob auch Sie betroffen sind und ob auch Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Wir freuen uns auf Ihre baldige Kontaktaufnahme.


Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, M.Sc.

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Meyernberger Str. 9 b, 95447 Bayreuth

Tel.: 0921/7868085; Fax: 0921/7868081

E-mail: cl@ra-dr-lorbach.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach

Beiträge zum Thema