Möbelhersteller wieder auf großem Kundenfang - aber Achtung, bei Mängeln max. 1 Monat Wartezeit!

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Möbelangebote die Lust auf mehr machen - nach der Lieferung werden Kunden allein gelassen

Es ist wieder soweit, der Sommer ist in vollem Gange und der Herbst steht bevor. Es gibt keine bessere Zeit für Möbelhersteller, um - vor allem - die tollsten Sofalandschaften - sogar mit integriertem Kühlschrank - anzubieten. Dabei werden die pfeilgebotenen Artikel bereits in der Werbung mit den wahnsinnigsten Angebotspreisen belegt, die dann in den meisten Fällen noch einmal eine Preisreduktion im Laden erfahren. Der Kunde muss also rundum glücklich sein.

Leider falsch - nach der Lieferung der Möbel stellt sich regelmäßig heraus, dass diese Fehler aufweisen, mithin mangelhaft sind. Die Fehler reichen von der Lieferung der Möbel mit mechanischen Mängeln, falschen Farbmustern oder schlichtweg Transportschäden. 

Wer aber nun glaubt, die Möbelhäuser würden Ihren Kunden, denen man zuvor durchaus stattliche Summen aus den Geldbörsen gezogen hatte, helfend zur Seite stehen bzw. willens sein, den vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, der ist - genau - falsch gewickelt. Die immer wieder gern gesehene Herangehensweise der Möbelhäuser ist ein fortwährendes Vertrösten der Kunden, mithin um viele Wochen wenn nicht sogar Monate.

BGH: die Nacherfüllung ist KEINE Möglichkeit, den Vertrag von Beginn an neu zu erfüllen, maximale Frist 1 Monat

Und die von den Möbelhäusern zu beachtende gesetzliche Problematik ist auch nicht neu. Der Bundesgerichtshof hatte schon vor unzähligen Jahren entschieden, dass die Pflicht zur Nacherfüllung nicht bedeutet, dass der Nacherfüllungspflichtige sich unendlich dazu Zeit nehmen kann.

Fakt ist, dass die Frist zur Nacherfüllung maximal 1 Monat betragen darf. Sollte bis zum Ablauf eines Monats die Nacherfüllung nicht erfolgt sein, können Sie als Kunden vom Vertrag zurücktreten und können - ohne Einschränkung - Ihr Geld zurückverlangen.

Das die Möbelhäuser dieser Verpflichtung freiwillig nicht nachkommen wollen, ist durchaus offensichtlich. Herr Rechtsanwalt Schüll führte in der Vergangenheit erfolgreich mehrere Verfahren gegen Möbelhäuser, so z.B. Seats & Sofas. Am Ende sämtlicher Verfahren erhielten die Mandanten Ihr Geld zurück.


Sollen auch Sie Probleme mit einem Möbelhaus oder gar Möbelhersteller haben, dann kontaktieren Sie uns und lassen sich von Herrn Rechtsanwalt Schüll vertreten - wir helfen Ihnen.


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