Morgan Stanley P 2 Value wird aufgelöst – Sind Verluste für Anleger noch zu vermeiden?

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Der offene Immobilienfonds Morgan Stanley P 2 Value wird nunmehr nach zweijähriger Schließung endgültig liquidiert.

Offensichtlich sieht die Fondsgesellschaft keine Möglichkeit die Forderungen der Anleger auf Anteilsrücknahme vollumfänglich zu erfüllen. Anleger müssen nun darauf hoffen, dass die im Portfolio des Immobilienfonds befindlichen Immobilien bestmöglich veräußert werden, um einen Teil ihres angelegten Geldes wieder zurückerhalten zu können. Diese Abwicklung wird jedoch vermutlich einige Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin besteht für Anleger die Ungewissheit über ihren tatsächlichen Verlust.

Viele Anleger fragen sich daher, ob sie auf Verlusten sitzen bleiben müssen oder ob nicht die beratende Bank oder die Fondsgesellschaft für diese Verluste einstehen müssen.

Abhängig vom Einzelfall kann ein Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank geltend machen. Gerade im Hinblick auf eine Inanspruchnahme der beratenden Bank muss exakt und auf den Einzelfall bezogen geprüft werden, ob diese die Grundsätze der anleger- und anlagegerechten Beratung eingehalten hat oder aber diese verletzt hat. Ansatzpunkte für eine Verletzung dieser Grundsätze sind u.a. fehlende Hinweise auf Risiken oder die Verharmlosung derselben gegenüber dem Anleger sowie eine nicht erfolgte oder lückenhafte Aufklärung des Bankkunden über die wirtschaftlichen Eigeninteressen der Bank am Vertrieb dieser Anteile, insbesondere über Kick-Back-Zahlungen und Bestandsprovisionen.

Geschädigte Anleger sollten sich daher bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank in ihrem konkreten Einzelfall beraten lassen.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: s.reulein@ksr-law.de.

Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.


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