Motorradfahrer haftet weniger als gleichzeitig überholender PKW-Fahrer
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Der Beitrag setzt einen vorhergehende Beitrag zu Besonderheiten beim Motorradfahren gegenüber anderen Kraftfahrzegen fort. Bei einem Unfall, an dem ein Motorrad beteiligt ist, gelten für Halter und Fahrer zunächst grundsätzlich die gleichen Ansprüche wie bei PKW- oder LKW-Unfällen. Die Haftung kann aber differieren.
Wie verhält es sich, wenn Motorrad und Auto überholen ?
Ein Motorradfahrer war in einem vom Oberladesgericht Celle (Az.: 14 U 118/21) entschiedenen Fall auf einer geraden und gut einsehbaren Bundesstraße unterwegs. Vor ihm befand sich eine Kolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hatte. Der Motorradfahrer wollte etwa neun bis zehn Fahrzeuge überholen. Ein PKW scherte ohne Schulterblick zum Abbiegen nach links und kollidierte mit diesem.
Wer handelte schuldhafter und haftet mehr ?
Kommt es zu einem Unfall mit einem Überholenden, muss der Abbiegende nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 118/21) überwiegend haften.
Das Abbiegen ohne Schulterblick ist als entscheidende Ursache für den Unfall anzusehen.
Der Verfasser des Berichts, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht besitzt seit 22 Jahren den Motorradführerschein. Aus seiner Sicht ist das Urteil richtig. Selbst wenn man das Verhalten des Motorradfahrers und dasjenige des Autofahreres grudsätzlich als gleichermaßen falsch und rechtswidrig ansehen würde, ergibt sich der entscheidende Unterschlied durch die im PKW vorherrschende Betriebsgefahr. Das ist laut Definition die Gefahr, die automatisch durch die Inbetriebnahme eines Kfz besteht. Anders ausgedrückt haftet der "stärkere" Verkehrsteilnehmer in höherem Maße als der andere.
Die Anwaltskanzlei ist im Bereich von Unfallabwicklung, Fahrerlaubnis, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Eine Ersteinschätzung per e-mail oder Telefon wird angeboten.
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