Mox Telecom AG: Insolvenzverfahren eröffnet - Sanierung gescheitert - Interessengemeinschaft informiert

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Mit Beschluss vom 01.10.2014 hat das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren der Mox Telecom AG eröffnet (Aktz: 502 IN 118/14). Das im Juni 2014 eingeleitete Schutzschirmverfahren ist vom Insolvenzgericht aufgehoben worden. Anleihegläubiger und Aktionäre müssen mit Verlusten rechnen. Eine Gläubigerversammlung soll am 05.12.2014 im Amtsgericht Düsseldorf stattfinden.

Die Mox Telecom AG hatte noch im Juni 2014 einen Sanierungsplan für den Herbst 2014 angekündigt, nachdem Banken der Gesellschaft Kredite nicht mehr verlängert hatten und Insolvenz beantragt worden war. In der Folge wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG damit beauftragt, einen Investor zu finden. Diese Pläne sind offenkundig spätestens jetzt gescheitert. Damit dürfte die Fortführung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft insgesamt nicht mehr möglich sein. Das verbleibende Vermögen der Gesellschaft wird nunmehr in einem Regelinsolvenzverfahren verteilt werden. Anleihegläubiger und Aktionäre werden aus Sicht der ARES Rechtsanwälte GbR mit empfindlichen Verlusten rechnen müssen.

Nach Berichten der Gesellschaft soll der Gläubigerausschuss bereits den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung der Mox Telecom AG an der US-amerikanischen Tochtergesellschaft Sohel Distributors Inc.(SDI) an den bisherigen Minderheitsgesellschafter beschlossen haben, wobei über den Kaufpreis Stillschweigen vereinbart worden sein soll. Für weitere Unternehmensteile sei man auf der Suche nach Investoren, der operative Geschäftsbetrieb werde aufrechterhalten.

Bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde publik, dass eine Tochtergesellschaft der Mox Telecom AG in Vietnam über keine Genehmigung verfügt, um dort günstige Vorwahltarife vermarkten zu können. Deshalb wurde bereits Strafanzeige gegen die Vorstände bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestellt. Auch sonst gibt es nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte Anzeichen dafür, dass man den Anlegern nicht reinen Wein ausgeschenkt hat. „Die Gemengelage aus Unregelmäßigkeiten, geringer Transparenz und fragwürdigen Bilanzansätzen spricht nicht gerade für eine weiße Weste der Verwaltung“ meint Rechtsanwalt Philipp Neumann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei ARES Rechtsanwälte. „Bis heute hat die Gesellschaft gemauert und das Prinzip Hoffnung überstrapaziert. Nun sollte in jeder Hinsicht Klarheit geschaffen werden.“ fordert Rechtsanwalt Simon Bender, ebenso Rechtsanwalt bei ARES Rechtsanwälte.

Nach dem letzten Stand der Dinge sind Anleihegläubiger mit einem Volumen von EUR 24 Mio. betroffen. Das gezeichnete Kapital der Aktionäre beläuft sich auf EUR 4,872 Mio.

Nicht nur den Aktionären, sondern auch den Anleihegläubigern drohen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Investition. Wer sich mit einem solchen Verlust nicht abfinden will, sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung eigener Schadensersatzansprüche beauftragen. Nur so dürfte die Möglichkeit bestehen, Verluste aus der Anleihe zumindest teilweise zu kompensieren. Die von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte ins Leben gerufene Interessengemeinschaft der Mox Telecom AG Anleihegläubiger („IG Mox“) bietet allen interessierten Anleihegläubigern die Möglichkeit, sich für weitere Informationen zum Insolvenzverfahren der Mox Telecom unverbindlich und kostenlos zu registrieren.



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