MPC Flottenfonds III Starflotte – Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatz für Anleger

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Der Schiffsfonds MPC Flottenfonds III Starflotten beteiligt sich an verschiedenen Containerschiffen, wie zum Beispiel der MS Asia Star, MS Europa Star oder MS Hong Kong Star. In den Jahren seit dem Start des 2004 aufgelegten MPC Flottenfonds III Starflotte wurden an dessen Anlegern nicht zu verachtende Ausschüttungen ausgezahlt, auch wenn diese zuletzt stagnierten. Doch unabhängig von den Ausschüttungen sollten Anleger bedenken, dass sich Schiffsbeteiligungen nicht für jeden Anlagezweck eignen.

Wurde den Anlegern der MPC Flottenfonds III Starflotte beispielsweise als eine sichere Kapitalanlage empfohlen, ist diese Empfehlung nicht zutreffend. Bei einem Schiffsfonds handelt sich um die Beteiligung an einem bzw. im Fall des MPC Flottenfonds III Starflotte mehreren Unternehmen.  Unternehmen tragen aber verschiedene Risiken in sich, weswegen sie sich nicht als sichere Kapitalanlage eignen. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko.  

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen

Weiterhin handelt es sich beim Schiffsfonds MPC Flottenfonds III Starflotte auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Flottenfonds III Starflotte investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

Wurden Anleger über die obigen und weiteren Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Anleger des MPC Flottenfonds III Starflotte die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

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