MPC Reefer Flottenfonds 1 und 2: Chancen für geschädigte Anleger

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Über die sich derzeit auf dem in unsicheres Fahrwasser geratenen Markt geschlossener Schiffs- und Flottenfondsbeteiligungen ausbreitende Krise hatten wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Wie unlängst bekannt wurde, sind von dem Abwärtssog auch die seitens des Emissionshauses MPC Capital aufgelegten Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1 und MPC Reefer Flottenfonds 2 betroffen. Trotz der sich auch in diesen beiden MPC Capital Schiffsfonds den Anlegern anbahnenden drohenden Verlusten, sind die MPC Reefer Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt.

Vertrieb der MPC Reefer Flottenfonds oftmals über Banken

In vielen Fällen wurde der MPC Reefer Flottenfonds 1 und 2 über Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Dabei wurden die MPC Schiffsfondsbeteiligungen als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen deshalb gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Kick-back Rechtsprechung bietet Schiffsfonds-Anlegern Chancen auf Schadensersatz

Geschädigte MPC Capital Schiffsfonds-Anleger, die von Bankberatern beraten wurden haben in aller Regel gute Erfolgsaussichten hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese richten sich darauf, so gestellt zu werden, als hätte man das Geschäft nie abgeschlossen. Das bedeutet, der Schiffsfonds-Anleger bekommt das von ihm geleistete Geld zurück und dieser gibt im Gegenzug die Beteiligung an die beratende Bank zurück.

Aufgrund dieser guten Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener Schiffsfonds, die die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind, wird geraten, schnellstmöglich einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren und dort deren in Betracht kommende Rechtsansprüche überprüfen zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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