MPC Santa P Schiffe – Urteil zeigt, dass Anleger Schadensersatz einklagen können

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Das vergangene Jahr 2012 war für den Schiffs-Dachfonds MPC Santa P Schiffe und dessen Anlegern kein besonders erfolgsverwöhntes Jahr. Im Gegenteil. Der Schiffsfonds befindet sich in einer erheblichen Schieflage, um es auf den Punkt zu bringen. Dennoch gibt es auch Entwicklungen für die Anleger des MPC Santa P Schiffe, die einen Lichtblick darstellen. In einem Gerichtsurteil gegen eine beratende Bank wurde einem Anleger des Schiffsfonds Schadensersatz wegen unzutreffender Aufklärung über Provisionen zugesprochen. Weitere Informationen über das Urteil befinden sich auf der Homepage www.dr-stoll-kollegen.de in der Rubrik „Aktuelle Fälle" bei dem Stichpunkt „BGH Rechtsprechung Anlegerrecht".

Gericht sprach Anlegern Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung über Provisionen zu

Dieses Urteil zeigt, dass die Anleger eines Schiffsfonds wie dem MPC Santa P Schiffe nicht wehrlos sind und tatsächlich erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die oftmals unterlassene oder nicht zutreffende Aufklärung über Provisionen ist dabei ein Ansatzpunkt, um Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend zu machen. Daneben gibt es jedoch auch noch weitere mögliche Defizite, die bei einer Anlageberatung passieren können.

Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Den Zielschiffsfonds des MPC Santa P Schiffe wohnt wie jedem Unternehmen das Risiko einer Insolvenz inne - wie die Anleger bereits letztes Jahr, als die Insolvenz dreier Zielfonds bedrohlich nahe rückte, erfahren mussten. Dieses Risiko bedeutet, dass auf Ebene des Dachschiffsfonds MPC Santa P Schiffe ein Totalverlustrisiko besteht, was dem Konzept einer sicheren Geldanlage widerspricht. Auch ist der Emissionsprospekt zu überprüfen, insbesondere die Vertriebskosten. Bei Schiffsfonds kassierten Banken oder Anlageberater oft erhebliche Vermittlungsprovisionen, von denen die Anleger nichts ahnten.

Wurden diese oder ähnliche Pflichten durch die Banken oder Anlageberater verletzt, bestehen für die Anleger des MPC Santa P Schiffe gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds trennen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Da die Erfolgschancen jedoch für jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich zu bewerten sind, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Erfolgschancen ermitteln zu lassen. Anleger des MPC Schiffsfonds können so ihre individuellen Chancen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können, klären lassen.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

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