MPU! Kann ich mich gegen Maßnahmen der Behörde wehren?

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MPU! Kann ich mich gegen Maßnahmen der Behörde wehren?

Ein Gutachten beizubringen und sich untersuchen zu lassen, ist als bloße Aufklärungsanordnung nicht gesondert als Auflage anfechtbar. Bei einer solchen Anordnung handelt es sich um eine rein vorbeugende Maßnahme zukünftigen Verwaltungshandelns, nicht um einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt. 

Sollte auf eine Anordnung einer Beibringung eines Gutachtens nicht reagiert werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Im Falle des Antrags auf neue Erteilung der Fahrerlaubnis wird dieser abgelehnt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt als Verwaltungsakt dann als rechtsmittelfähiger Bescheid. Nach Bekanntgabe durch Postzustellung tritt die Rechtswirkung – beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis – mit sofortiger Wirkung ein. Nunmehr ist besondere Eile geboten, einen Anwalt seines Vertrauens mit der rechtlichen Vertretung seiner Interessen zu beauftragen. Der Antragsgegner hat innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids die Möglichkeit, gegen diesen Widerspruch einzulegen. Anzumerken bleibt, dass dem Widerspruch und der Anfechtungsklage gegen den Bescheid aber keine aufschiebende Wirkung zukommt. Bis zu einem anderslautenden Widerspruchsbescheid oder Gerichtsurteil ist man nicht mehr befugt, Kraftfahrzeuge zu führen.

Der Antragsgegner möchte zumeist so schnell wie möglich wieder das Recht erlangen, Kraftfahrzeuge zu führen. Der beauftragte Anwalt legt zeitgleich gegen den Bescheid Widerspruch ein, erhebt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht und stellt dort ebenfalls einen Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.

Über das Eilverfahren auf Erstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann ein Gerichtsbeschluss schon in sechs Monaten herbeigeführt werden. Hingegen die Entscheidung in Widerspruchs- und Klageverfahren nehmen regelmäßig bis zu zwei Jahre in Anspruch. Das Gericht prüft im Eilverfahren summarisch die Aussichten in der Hauptsache und stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid her, sodass das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt wird. Diese Vorabentscheidung schafft ein Präjudiz für den Ausgang des Hauptverfahrens. Dieser Ausgang ist jedoch nicht verbindlich, da man vor Gericht und auf hoher See bekanntlich in Gottes Hand liegt.

Bei weiteren Fragen und zukünftigen Mandaten stehe ich Ihnen zur Verfügung und kann Ihnen nach einer Akteneinsicht die Chancen über die Erfolgsaussicht der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis prognostizieren. Anzumerken bleibt, dass ein Patentrezept zur Verteidigung gegen behördliche Maßnahmen nicht besteht, da in der Regel jeder Fall unterschiedlicher Natur sein wird. Nichtsdestotrotz wird Wiederstand zur Pflicht, wo Recht zu Unrecht wird. Hierbei stehe ich Ihnen gerne im Team mit Rat und Tat zur Seite.


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