MS Cape Santiago – müssen Ausschüttungen zurückgezahlt werden?

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Aus aktuellem Anlass kommen wir auf den Schiffsfonds „MS Cape Santiago Schifffahrts GmbH & Co. KG“ zurück. Aufgelegt wurde dieser im Jahre 2002. Die MS Cape Santiago ist ein Container Schiff mit einer Kapazität von 1.121 TEUR. Aufgrund der allgemeinen Schifffahrtskrise wurde bereits am 26.08.2014 mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg als Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 279/14).

Laut Insolvenzverwalter Herrn Prof. Dr. Klaus Pannen erlitt die MS Cape Santiago seit 2010 nur Verluste. Mit einem Kontoguthaben von aktuell 50 TEUR, nach Abzug der Kosten für das Insolvenzverfahren, scheint dies bereit jetzt schon nicht genug, um die längst anerkannten Forderungen von 600 TEUR zu bedienen.

Wie ist die Rückforderung von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter zu bewerten?

Eine Pflicht zur Rückzahlung von Ausschüttungen besteht allenfalls dann, wenn

  • die Auszahlungen als Einlagenrückgewähr im Sinne des § 172 Abs. IV HGB zu werten sind und ausgeschüttet wurden, ohne durch Gewinne abgedeckt zu sein;
  • die Auszahlungen lediglich in der Höhe, wie sie zur Befriedigung von Gläubigern benötigt werden, von den Anlegern zurückverlangt werden.

Allgemeine Risiken bei Schiffsfondsbeteiligungen

Bei Schifffonds handelt es sich um eine hoch spekulative und riskante Kapitalanlage. Zudem bestehen dem Grundsatz nach bei Kommanditist-Beteiligungen an geschlossenen Schifffonds u. a. die schwerwiegenden Risiken des sogenannten Totalverlustes und der Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen/Entnahmen.

Entstehen von Schadenersatzansprüchen

  • Verstoß gegen umfangreiche Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten
  • Emissionsprospekte sind fehlerhaft
  • Verstoß gegen Aufklärungspflicht über eine hohe Abschlussprovisionen (Kick-Backs)

Sie sollten unbedingt die Verjährungsfristen dieser Schadenersatzansprüche beachten. Anleger, die zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert werden, sollten Zahlungen nicht ohne Prüfung durch einen Fachanwalt leisten.

Die im Kapitalrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Anlegern, sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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