MS Cape Santiago: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

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Zu den zahlreichen Schiffsfonds, die sich für die Anleger bereits als Verlustgeschäft herausgestellt haben, gehört auch die MTC MS „Cape Santiago“ Schiffahrts GmbH & Co.KG. 

Im Juli 2014 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg (AZ: 67c IN 279/17) über das Vermögen der Gesellschaft, der ca. 260 Kommanditisten beigetreten waren, eröffnet.

Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen

Damit nicht genug. Wie uns ein betroffener Anleger ganz aktuell mitteilte, fordert der Insolvenzverwalter, Prof. Dr. Klaus Pannen, die Kommanditisten nun in einem Schreiben auf, die erhaltenen Auszahlungen/Ausschüttungen zurückzuzahlen. 

Zur Begründung weist der Verwalter auf das angebliche Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB. Hier heißt es, dass die Einlage gegenüber den Gläubigern als nicht geleistet gilt, wenn das Kapitalkonto des einzelnen Kommanditisten im Zeitpunkt der Ausschüttung negativ war.

Bei der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen geht es regelmäßig um die Frage, ob die Ausschüttungen an die Anleger aus den Gewinnen der Fondsgesellschaft oder aus deren Gesellschaftsvermögen gezahlt wurden.

Rückforderungsanspruch prüfen lassen

Anleger, die von einem Insolvenzverwalter zu der Rückzahlung von Ausschüttungen/Zinsen aufgefordert werden, sollten Zahlungen nicht vorschnell leisten und sich durch Zahlungsfristen nicht unter Druck setzten lassen. Gegen die Inanspruchnahme des Verwalters bestehen einige Verteidigungsmöglichkeiten, weshalb es für betroffene Anleger zunächst gilt, die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsanspruchs von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf rät allen Anlegern, mögliche Einwendungen gegen die Forderungen prüfen zu lassen. 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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