MS „Santa P-Schiffe“ – Droht nun der Totalverlust?

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Der Schiffsfonds „MS Santa-P-Schiffe" mbH & Co. KG gerät in immer „schwere Gewässer". Der Totalverlust der Einlagen der Gesellschafter scheint nun in  greifbare Nähe zu rücken.

Wie die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH den Gesellschaftern mit Schreiben vom 16.01.2013 mitteilte, ist die Erbringung von Neukapital in einer Höhe von 13,9 Mio. EUR dringend erforderlich. Hierüber sollen die Gesellschafter bis 18.02.2013 abstimmen.  Hierzu teilt die TVP in ihrem Schreiben folgendes mit:

„Ohne die Einbringung von Neukapital besteht für alle sechs Schifffahrtsgesellschaften in den  nächsten Monaten die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Für einen dann notwendig werdenden Verkauf der Schiffe auf aktuellem Preisniveau ist nicht auszuschließen, dass nach Abzug der Bankverbindlichkeiten kein Rückfluss mehr auf das Gesellschaftskapital möglich ist".

Besonders ärgerlich ist hierbei die Tatsache, dass wiederrum die Anleger - es handelt sich bereits um die zweite Kapitalerhöhung  - zur Kasse gebetenen werden und die Vertragsreeder offensichtlich geschont werden sollen. Dies ist unverständlich, da diese gemäß Verkaufsprospekt die Haftung „im Rahmen der 105%-Klausel" übernommen  haben.  

Die Anleger sind verunsichert. Viele von uns betreute Gesellschafter fragen sich, ob Sie dem guten Geld nochmals Schlechtes hinterherwerfen sollen. Denn rechtlich gesehen besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung.

Wir raten, diese neuerliche „Negativnachricht" zum Anlass zu nehmen um zu prüfen, ob nicht ein kompletter Ausstieg aus der Beteiligung möglich ist. Sinnvoll wäre er auf  jeden Fall.  Aus Gesprächen mit von uns betreuten Anlegern wissen wir, dass häufig weder über die Höhe der nicht investiv verwendeten Gelder (Weichkosten von teilweise mehr als 40%) noch über die Höhe der Vertriebsprovisionen (mehr als 30%) aufgeklärt worden ist. Darüber hinaus weisen auch die diesbezüglichen Verkaufsprospekte erhebliche Mängel auf, da sich diese Angaben den Prospekten nicht bzw. nicht deutlich genug nachvollziehen lassen. Auch auf die langfristige Bindung des Kapitals sowie die Tatsache, dass für derartige Beteiligungen kein Zweitmarkt existiert war in der Regel in den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen worden. Liegen solche Aufklärungsmängel im Einzelfall vor bestehen gute Chancen auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater.

In vielen Fällen wird daher eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine individuelle Prüfung der Erfolgsaussichten kann von uns vorgenommen werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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